von Thomas Pfister, veröffentlicht in Arbeitsschutz
Bauherr und Baustellenkoordinator müssen Verantwortung übernehmen
Die Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes §4 besagen, dass Bauherr und Baustellenkoordinator bestimmte Pflichten auf der Baustelle übernehmen müssen, die die Sicherheit der auf der Baustelle arbeitenden Beschäftigten gewährleisten müssen.
Besonders sind diese Grundsätze bei der Verteilung und Zuweisung der Ausführungszeit an den verschiedenen Gewerken zu berücksichtigen.
Eine sichere und gesundheitsgerechte Durchführung des Bauvorhabens wird vor allem durch räumliche, technische und zeitliche Vorgaben des Bauherrn gefördert. Natürlich haben diese Vorgaben einen besonderen Einfluss auf die Auswahl von Bauverfahren, Ablauf am Bau und der eingesetzten Baumaterialien sowie Werkzeug. Welche Grundsätze auf der Baustelle einzuhalten sind, haben wir Ihnen hier aufgelistet:
Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung gering gehalten wird.
Hier sind vor allem technische und räumliche Vorgaben gemeint. Zum Beispiel Absperrungen, Persönliche Schutzausrüstung wie Helmpflicht sowie Arbeitshandschuhe und diverse Sicherheitsvorkehrungen. Besonders wichtig ist hier auch eine entsprechende Organisation auf der Baustelle, dass möglichst wenige Gefährdungen auftreten können.
Die Gefahren sind an ihrer "Quelle zu bekämpfen". Besonderes Augenmerk ist hier auf die Auswahl von besonders schadstoffarmen Materialien und Arbeitsverfahren zu richten. Aber auch bei staub- und emissionsproduzierenden Verfahren wie Bohren, Schleifen und Fräsen sind Punktabsaugungen zu installieren. Aber auch gefährdungsarme Geräte und Maschinen sind hier zu berücksichtigen.
Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind bei den Maßnahmen zu berücksichtigen.
Hier gelten besonders die berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften. Die wichtigsten sind die Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten. Außerdem gibt es noch die Regeln für Arbeitsschutz auf den Baustellen (RAB), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen und Einfluss auf die Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.
Damit Maßnahmen ganzheitlich geplant werden können, ist eine Beschreibung der Rahmenbedingungen des Bauvorhabens notwendig. Besonders wichtig dabei ist, dass Sie die Wechselwirkungen von Platzverhältnissen, Umwelteinflüssen und vorhandene Infrastruktur und Medien berücksichtigen.
Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen. Das bedeutet schlichtweg, dass man Schutzmaßnahmen für mehrere Gewerke gleichzeitig treffen muss. Diese Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder baulicher Natur sein.
Lassen Sie diese Grundsätze bereits in der Baubeschreibung und in der Ausschreibung des Bauvorhabens einfließen, damit die Anbieter beziehungsweise Auftragnehmer diese Arbeitsschutzvorschriften bereits in der Angebotsphase berücksichtigen können.

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Mein Name ist Thomas Pfister. Ich bin Ihr Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.