Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht: Keine Kündigung während der Krankheit

Geht das: Eine Kündigung während einer Krankheit? "Du kannst doch nicht gekündigt werden, du bist ja krankgeschrieben". Diese Sätze von Arbeitnehmern hört man immer wieder. Sie sind damit aber einem der Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht aufgesessen.

Kein besonderer Schutz vor Kündigung während einer Krankheit
Dass während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann, gehört zu den Rechtsirrtümern im Arbeitsrecht. Dabei gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz während der Krankheit.

Manchmal ist Kündigung wegen einer Krankheit möglich
Es geht sogar noch weiter: Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar wegen der Krankheit während der Krankheit gekündigt werden. Zwar ist dies nicht unproblematisch und die Anforderungen der Gerichte an eine krankheitsbedingte Kündigung sind relativ hoch, möglich ist eine solche Kündigung aber durchaus.

Wer sich also im Vertrauen auf seine Krankschreibung sicher wiegt, ist in die Falle der Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht gelaufen. Selbstverständlich gelten auch bei einer Kündigung während der Krankschreibung die normalen Anforderungen an eine Kündigung. Insbesondere im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes müssen Sie als Arbeitgeber also bestimmte Gründe für die Kündigung haben, und diese notfalls auch nachweisen können. Es gilt insoweit nichts anderes, als außerhalb der Krankschreibung.

In diesen Fällen besteht Schutz vor Kündigung während der Krankheit
Lediglich in ganz engen Ausnahmefällen kann eine Kündigung während der Krankheit unzulässig sein, nämlich dann, wenn dies gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen würde. Das kann z. B. der Fall sein, wenn ein Gerüstbauer vom Gerüst gefallen und deshalb arbeitsunfähig geschrieben ist, weil der Arbeitgeber die Installation von vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen untersagt hat.