Kündigung wegen Marathonlauf während Krankschreibung

Wenn ein krankgeschriebener Mitarbeiter während der Krankschreibung an einem Marathonlauf teilnimmt, dürfen Sie als Arbeitgeber nicht automatisch eine Kündigung aussprechen.

Kündigung bei Krankschreibung: Fallbeispiel
Das ergibt sich aus einem Urteil des ArbG Stuttgart vom 22.03.2007, Az.: 9 Ca 475/06. Die Richter hielten die Kündigung wegen Teilnahme an einem Marathonlauf während der Krankschreibung für unwirksam.

Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter während der Krankschreibung verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst schnell wieder gesund wird. Jedenfalls darf er den Heilungserfolg nicht behindern.

Man sollte daher vermuten, dass die Teilnahme an einem Marathonlauf während der Krankschreibung nicht möglich sei. So argumentierte auch der Arbeitgeber bei seiner Kündigung. Die Krankheit könne außerdem nicht so schlimm sein, dass die Krankschreibung nötig sei, wenn ein Marathonlauf möglich ist.

Kündigung bei Krankschreibung: Auf den Einzelfall kommt es an
Es kommt allerdings sehr auf den Einzelfall an. In dem Fall des ArbG Stuttgart erfolgte die Krankschreibung wegen eines gebrochenen Schlüsselbeins. Der Arbeitnehmer hatte eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können, aus der sich ergab, dass der Heilungserfolg durch die Teilnahme an dem Marathonlauf nicht gefährdet sei. Daher gewann er den Kündigungsschutzprozess.

Das bedeutet für Ihre Kündigung wegen Betätigungen während der Krankschreibung
Sichern Sie sich vor Ausspruch der Kündigung ab. Wenn Sie Zweifel haben, ob die Krankschreibung zu Recht erfolgt ist, setzen Sie sich am besten mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) wegen einer Kontrolle in Verbindung.