Krankmeldung nach Streit mit Arbeitgeber: Vorsicht Falle

Ein Fall aus der Praxis: Es kommt zu einem intensiven Streit zwischen Ihnen und einem Arbeitnehmer. Am nächsten Tag flattert ihnen die Krankmeldung des Arbeitnehmers auf den Tisch. Sie können jetzt nicht automatisch davon ausgehen, dass die Krankmeldung unberechtigt ist.

Krankmeldung nach Streit
Natürlich müssen Sie nach erfolgter Krankmeldung nur dann Entgeltfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer auch tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat aber erst einmal einen gewissen Beweiswert dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.

Wird Ihnen also nach einem Streit die Krankmeldung und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung präsentiert, können Sie nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich gesund ist. Alleine der zeitliche Zusammenhang zwischen Krankmeldung und Streit reicht noch nicht, um dem Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Denn es ist sehr wohl möglich, dass der vorhergehende Streit die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich ausgelöst hat. 

Alleine die Krankmeldung reicht nicht
So entschied es jedenfalls das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 8.9.2009 zum Aktenzeichen 1 Sa 230/09. In dem Fall ging der Arbeitgeber aufgrund der Krankmeldung nach dem vorhergehenden Streit von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit aus und kündigte fristlos. Dem LAG reichte dies nicht. Die Richter hielten weitere Anhaltspunkte für erforderlich, um alleine aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen Krankmeldung und Streit negative Konsequenzen für den Arbeitnehmer zu ziehen.