Prüfen Sie im ersten Schritt, ob Sie mit Ihrem Unternehmen und dem Online-Auftritt den allgemeinen Informationspflichten gerecht und somit vor einer Abmahnung sicher sind:
- Ist Ihr Unternehmensname korrekt und vollständig angegeben? Achten Sie zum Beispiel auch auf die Nennung der Unternehmensform wie GmbH, GbR, KG oder Ltd.
- Haben Sie die postalische Adresse komplett und richtig hinterlegt? Straße, Straßennamen, gegebenenfalls zusätzlich ein Postfach sowie der Ortsname und die Postleitzahl sollten aufgelistet sein, damit ihre Homepage abmahnsicher wird.
- Ist für Ihr Unternehmen ein Vertretungsberechtigter mit vollem Vor- und Zunamen aufgeführt? Nur mit korrekter Namensnennung ist Ihre Internetseite und damit Ihre Firma vor Abmahnungen sicher.
- Kann der Kunde auf verschiedenen Wegen, d.h. auch telefonisch, mit Ihnen Kontakt aufnehmen? Nach der Nennung der Adresse reicht es NICHT, hier nur eine E-Mail-Adresse anzugeben. Eine Telefonnummer MÜSSEN Sie angeben, sonst ist Ihre Internetseite vor Abhmahnungen nicht sicher.
- Informieren Sie auf Ihrer Internet-Seite auch über das zuständige Handelsregister? Hier sollten Sie zudem gleich die Handelsregisternummer Ihres Unternehmens preisgeben.
- Haben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID) hinterlegt? Die Angabe der üblichen Steuernummer vom Finanzamt reicht hier NICHT, wenn Sie dem Kunden/Auftraggeber Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen.
- Gibt es eine für Sie speziell zuständige Aufsichtsbehörde, die Sie mit auflisten können, da Ihr Beruf einer staatlichen Genehmigung unterliegt? Zum Beispiel die Anwaltskammer, wenn Sie eine Rechtsberatung ausüben.