Checkliste: So vermeiden Sie die Abmahnung Ihrer Internetseite

Die Weiten des World Wide Web sind kein rechtsfreier Raum. Das merken Sie als Gründer spätestens dann, wenn Sie Ihre Firmenpräsenz auch auf das Internet ausdehnen, aber dort nur unzureichend über sich informieren. Vor einer Abmahnung Ihrer Internetseite sind Sie dann nicht sicher. Wenn ein Kunde Ihnen dies mitteilt, haben Sie Glück: Sie können noch handeln. Doch wenn Ihnen erst einmal eine anwaltliche Abmahnung ins Haus kommt, kann es schnell ganz schön teuer werden. So vermeiden Sie die Abmahnung Ihrer Internetseite.
Prüfen Sie im ersten Schritt, ob Sie mit Ihrem Unternehmen und dem Online-Auftritt den allgemeinen Informationspflichten gerecht und somit vor einer Abmahnung sicher sind:
  • Ist Ihr Unternehmensname korrekt und vollständig angegeben? Achten Sie zum Beispiel auch auf die Nennung der Unternehmensform wie GmbH, GbR, KG oder Ltd.
  • Haben Sie die postalische Adresse komplett und richtig hinterlegt? Straße, Straßennamen, gegebenenfalls zusätzlich ein Postfach sowie der Ortsname und die Postleitzahl sollten aufgelistet sein, damit ihre Homepage abmahnsicher wird.
  • Ist für Ihr Unternehmen ein Vertretungsberechtigter mit vollem Vor- und Zunamen aufgeführt? Nur mit korrekter Namensnennung ist Ihre Internetseite und damit Ihre Firma vor Abmahnungen sicher.
  • Kann der Kunde auf verschiedenen Wegen, d.h. auch telefonisch, mit Ihnen Kontakt aufnehmen? Nach der Nennung der Adresse reicht es NICHT, hier nur eine E-Mail-Adresse anzugeben. Eine Telefonnummer MÜSSEN Sie angeben, sonst ist Ihre Internetseite vor Abhmahnungen nicht sicher.
  • Informieren Sie auf Ihrer Internet-Seite auch über das zuständige Handelsregister? Hier sollten Sie zudem gleich die Handelsregisternummer Ihres Unternehmens preisgeben.
  • Haben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID) hinterlegt? Die Angabe der üblichen Steuernummer vom Finanzamt reicht hier NICHT, wenn Sie dem Kunden/Auftraggeber Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen.
  • Gibt es eine für Sie speziell zuständige Aufsichtsbehörde, die Sie mit auflisten können, da Ihr Beruf einer staatlichen Genehmigung unterliegt? Zum Beispiel die Anwaltskammer, wenn Sie eine Rechtsberatung ausüben.