Checkliste: Welche Selbstauskünfte Sie von Ihren Mietinteressenten verlangen dürfen

Bei über 2 Mrd. Euro Mietausfällen in Deutschland müssen Sie bei jedem neuen Mieter genau wissen woran Sie sind. Beabsichtigt er Haustiere zu halten und mit wie vielen Personen genau will er eigentlich in Ihre Wohnung einziehen? Auch dies sind Fragen, die Sie vor Abschluss eines jeden Mietvertrages unbedingt klären sollten.

Denn Versäumnisse an dieser Stelle rächen sich für Sie als Vermieter oft bitter. Doch welche Fragen dürfen Sie stellen und welche nicht? Auf diese Frage gibt die heutige Checkliste eine Antwort. Vor allem ist es natürlich für Sie wichtig, die Zahlungsfähigkeit ihres künftigen Mieter herauszufinden.

Daher ein Tipp vorneweg:
Um diese prüfen zu können, sollte die Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft und einer Mietschuldenfreiheitserklärung des bisherigen Vermieters für Sie eine absolute Selbstverständlichkeit sein.

Sie dürfen Ihren Mietinteressenten fragen:

  • ob er schon mal die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat
  • ob gegen ihn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet wurde
  • ob die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen ihn betrieben wird
  • ob er ein regelmäßiges Arbeitseinkommen bezieht
  • ob er seinen vereinbarten Mietverpflichtungen bislang nachgekommen ist
  • in welchem Familienstand er lebt
  • ob er beabsichtigt, Haustiere halten zu wollen; ggf. welche
  • ob er beabsichtigt, die Wohnung auch zu Gewerbezwecken nutzen zu wollen
  • nach Anzahl und Namen der mit einziehenden Kinder und weiteren Personen
  • Sie dürfen Ihren Mietinteressenten NICHT fragen:
  • ob er Mitglied in einer bestimmten politischen Partei ist
  • ob er Mitglied in einem Mieterverein ist
  • ob ein Kinderwunsch bzw. bereits eine Schwangerschaft besteht
  • ob er vorbestraft ist oder gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde
  • ob er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt
  • ob er einer bestimmten Religion zugehörig ist
  • nach seiner Personalausweisnummer
  • welchen Beruf er ausübt bzw. er gelernt hat
  • nach den Gründen seines Wohnungswechsels