Checkliste: Mietvertrag – Was für Sie als Mieter vertragstechnisch wichtig ist

Steht Ihnen demnächst ein Umzug ins Haus? Jedes Jahr wechseln in Deutschland immerhin zwei bis drei Millionen Mieter ihre Bleibe!

Da ist es von Vorteil, wenn Sie wissen, was es mit Blick auf den neuen Mietvertrag zu berücksichtigen gilt – seien es die Modalitäten einer Kautionszahlung, eine vom Vermieter gegengezeichnete Mängelliste oder auch indivduelle Vertragseinzelheiten. Damit Sie beruhigt einziehen können und nicht im Regen stehen, haben wir Ihnen eine aktuelle Checkliste zu diesem Thema zusammengestellt.

  • Mitgliedschaft in einem Mieterbund wurde rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor Abschluss eines Vertrages) erwogen
  • ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) wurde ermittel
  • Maklerprovision (Courtage) wurde einkalkuliert (üblich: 2 Netto-Monatsmieten zzgl. MwSt.)
  • Vor- und Nachteile unterschiedlicher Vertragsarten sind klar (mündlich, schriftlich, per Formularvertrag, individuell erstellt, zur Hauptmiete, zur Untermiete o.ä. )
  • Art des Vertrages ist geklärt
  • welche Mietparteien den Vertrag unterschreiben, ist geklärt
  • genaue Bezeichnung sämtlicher Vertragsparteien (inkl. Name und Adresse des Vermieters) ist angegeben
  • Mietzins und Zahlungsmodalitäten sind festgelegt
  • Modalitäten einer Kautionszahlung (max. 3 Netto-Monatsmieten) sind geklärt
  • Modalitäten möglicher Abstandszahlungen an den Vormieter sind geklärt
  • genaue Aufstellung der umgelegten Betriebs-/Nebenkosten ist mitsamt dem Abrechnungszeitraum vorhanden
  • mögliche Vorauszahlungen sind geprüft und festgelegt
  • Art einer möglichen Mieterhöhung wurde festgelegt (Standardmieterhöhung, Staffelmiete, Mietanpassungsvereinbarung)
  • Mietzeit wurde festgelegt (unbefristet, befristet, Festzeit)
  • Vertragsbeginn ist verzeichnet
  • Kündigungsfristen sind klar (Vorsicht bei „Einliegerwohnung“)
  • genaue Lage und Bezeichnung des Mietobjekts ist angegeben (z.B. Etage, Hinterhaus, Zimmer etc.)
  • zugehöriger Stellplatz/Garage und Keller-/Speicherabteil sind aufgeführt
  • genaue Quadratmeterzahl der Wohnfläche ist verzeichnet
  • Details zu Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen sind festgelegt
  • Mängelliste und noch zu erledigende Arbeiten wurden vom Vermieter gegengezeichnet
  • mögliche Modernisierungsmaßnahmen sind bekannt
  • Hausordnung ist Vertragsbestandteil
  • Hausordnung ist bekannt (z.B. Ruhezeiten, Haustierhaltung, Pflicht zu Reinigungsarbeiten, Garten-/Spielplatznutzung etc.)
  • individuelle Vertragseinzelheiten sind geklärt (z.B. Anbringen einer Satellitenschüssel, Ein-, Um- oder Anbauten, Überlassung an Dritte etc.)
  • Vermietercheck: Der Vermieter ist wahrscheinlich O.K., wenn diese Punkte zufriedenstellend geklärt werden; im Zweifelsfall … weiter suchen

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