Checkliste: Wann Sie nach den Regeln der doppelten Haushaltsführung abrechnen dürfen

Wenn Sie folgende Punkte bejahen können, dürfen Sie doppelte Haushaltsführung bei einem Mitarbeiter anerkennen:
  • Der Arbeitnehmer unterhält einen eigenen Hausstand (in der Regel eine Wohnung/ein Haus, in dem ein Ehepartner, Kinder oder ein Lebenspartner wohnt).
  • Der Arbeitnehmer ist beruflich außerhalb des Ortes beschäftigt, an dem sich sein Hausstand befindet.
  • Der Mitarbeiter unterhält am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung.
  • Es liegt ein beruflicher Anlass für den Unterhalt der beiden Haushalte vor.
  • Der Mitarbeiter kann wegen der Entfernung nicht täglich an seinen ursprünglichen Wohnsitz zurückkehren bzw. die Zweitwohnung ist in zeitlicher/finanzieller Hinsicht sinnvoller als tägliche Fahrten.
  • Der Arbeitnehmer unterhält einen eigenen Hausstand (in der Regel eine Wohnung/ein Haus, in dem ein Ehepartner, Kinder oder ein Lebenspartner wohnt).
  • Der Arbeitnehmer ist beruflich außerhalb des Ortes beschäftigt, an dem sich sein Hausstand befindet.
  • Der Mitarbeiter unterhält am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung.
  • Es liegt ein beruflicher Anlass für den Unterhalt der beiden Haushalte vor.
  • Der Mitarbeiter kann wegen der Entfernung nicht täglich an seinen ursprünglichen Wohnsitz zurückkehren bzw. die Zweitwohnung ist in zeitlicher/finanzieller Hinsicht sinnvoller als tägliche Fahrten.

Wenn Sie folgende Punkte bejahen können, dürfen Sie doppelte Haushaltsführung bei einem Mitarbeiter anerkennen: