von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Checklisten
Checkliste: Diese Bedingungen sollte Ihre Krankentagegeldversicherung erfüllen
Es wird Ihnen hoffentlich nie passieren - aber treffen kann es jeden: Sie haben eine Unfall oder erleiden eine Krankheit und können dadurch für längere Zeit nicht arbeiten. Oft fällt damit auch ein Großteil der Einnahmen weg. Dagegen sollten Sie sich unbedingt absichern.
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Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie bei vielen Kassen die Zahlung von Krankengeld vereinbaren. Sollten Sie arbeitsunfähig werden, erhalten Sie von der Versicherung in der Regel ab der siebten Woche 90 % der regelmäßigen Netto-Einnahmen. Die Krankenkassenbeiträge erhöhen sich dadurch um 2 bis 3 Prozentpunkte.
Zusätzliche private Krankentagegeldversicherung ist sinnvoll Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie in jedem Fall zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abschließen. In der normalen privaten Krankenversicherung ist ein solcher Schutz nämlich nicht vorgesehen. Die private Krankentagegeldversicherung zahlt bei Arbeitsunfähigkeit sogar bis zur vollen Höhe der entgangenen Netto-Einnahmen. Empfehlenswert ist die Versicherung auch, wenn Sie als gesetzlich Versicherter Ihren vollen Verdienstausgleich absichern wollen. Das lohnt sich vor allem bei hohen Bruttoeinkommen ab rund 3.600 Euro monatlich.
Das kostet der Schutz Eine gute Krankentagegeldversicherung für eine 40-jährige Frau oder einen gleichaltrigen Mann kostet für die Absicherung eines Nettoeinkommens von 1.500 Euro etwa 25 bis 28 Euro pro Monat, wenn die Versicherung ab der siebten Woche leistet. Die Checkliste sagt Ihnen, ob eine Krankentagegeldversicherung die wichtigsten Bedingungen erfüllt.
Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute
Gesundheitsprüfung und Wartezeit sollte bei Einkommenssteigerungen möglich sein.
Der Versicherer sollte auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten,
damit der Versicherer in den ersten 3 Jahren den Vertrag nicht kündigen kann.
Der Versicherer sollte bei Rückfallerkrankungen und wiederholter
Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines festgelegten Zeitraums leisten, ohne dass die Karenzzeiten – also die Wartezeit von z.B. 6 Wochen – erneut zu durchlaufen sind.
Auch während Kur- und Sanatoriumsaufenthalten sowie stationären
Reha-Maßnahmen sollte ein tariflicher Leistungsanspruch auf Krankentagegeld bestehen.
Für Frauen sollte bei Schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit