Zeit sparen beim Postversand

Nehmen wir an, Sie verwenden normales Druckpapier von 80 g/m², dann können Sie bedenkenlos drei DIN-A4-Bögen einschließlich Kuvert als Standard-Brief bis 20 g versenden. Sie bleiben unter der 20-Gramm-Grenze. Mit dieser Faustregel sparen Sie sich das Nachwiegen von Standardbriefen mit 20 g Höchstgewicht.

Das Gewicht für einen Bogen Papier wird in Gramm pro Quadratmeter berechnet. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Bogen Papier von 1 m² Größe (1 m x 1 m) 80 g wiegt.
Aus 1 m² großen Bogen können 16 DIN-A4-Bogen geschnitten werden. Ein Bogen DIN-A4-Papier wiegt demzufolge 80 g : 16 = 5 g. Bei besserem oder schwererem Briefpapier, zum Beispiel von 100 g oder 120 g, lässt sich mit dieser Formel das Gewicht des einzelnen DIN-A4-Bogens leicht berechnen.

Pflichtangaben bei Geschäftspapieren prüfen

Die verwendeten Geschäftspapiere eines Unternehmens bilden die Grundlage für die geschäftliche Korrespondenz. Zu den Geschäftspapieren gehören:

  • Briefbögen
  • Rechnungsvordrucke
  • Faxvordrucke
  • E-Mail – seit 1.1.2007

Bei der Gestaltung dieser Geschäftspapiere sind Regeln und Vorschriften zu beachten und zwar:

  1. Gleicher Briefkopf auf allen Vordrucken – Corporate Design
  2. DIN-Regeln
  3. Gesetzliche Vorschriften

Ins Handelsregister eingetragene Firmen müssen den gesetzlichen Vorschriften des HGB z. B. §§ 37a, 125a, 177a nachkommen und die vorgeschriebenen Pflichtangaben machen. Zweck dieser Angaben ist, über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren. Wie umfangreich diese Angaben sein müssen, richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens.  

Zu den Pflichtangaben zählen:

  • Genaue Firmenbezeichnung – z. B. lt. Handelsregister
  • Firmenname                        – z. B. lt. Handelsregister
  • Die Bezeichnung der Rechtsform (GmbH, KG, OHG, AG e.K.)
  • Rechtliche Vertreter
  • Sitz des Unternehmens (satzungsgemäßer Hauptsitz)
  • Handelsregistergericht
  • Handelsregisternummer
  • Steuernummer (Wirtschafts-Identifikationsnummer)
  • USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss auf Rechnungen angegeben werden)

Üblich ist, dass in der Fußzeile stehen:

  • Kontoverbindung
  • Sprech- und Geschäftszeiten
  • Ergänzende Kommunikationsangaben