Private Unterlagen archivieren? Für Privatpersonen gelten weniger und auch kürzere Fristen und Regeln als im Geschäftsbereich. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist Ihr Einkommensteuerbescheid. Wenn bei Ihrem Steuerbescheid die Einspruchsfrist abgelaufen ist, können meist Belege und Rechnungen vernichtet werden.
Aber Achtung, es gibt Ausnahmen:
haben Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte über 500.000 Euro im Jahr, dann müssen die Unterlagen 6 Jahre aufbewahrt werden.
So sparen Sie mit Ihrer nächsten Steuererklärung richtig Geld
Handwerker-Rechnungen steuerlich geltend machen
Sie wollen Handwerker-Rechnungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück geltend machen? Eine besondere Vorschrift im Umsatzsteuerrecht verlangt, dass diese Belege 2 Jahre aufbewahrt werden. Diese Regelung muss besonders von Privatpersonen beachtet werden.
Garantie und Verjährung belegen
Rechnungen und Quittungen sollten neben den steuerlichen Vorschriften auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Denken Sie nur an Garantiezusagen für gekaufte Gegenstände. Mit den Belegen können Sie den Gewährleistungsanspruch nachweisen und Verjährungsfristen belegen.
Wie werden alte Akten fachgerecht entsorgt?
Alte Akten in Ordnern oder Ähnlichem dürfen niemals einfach so in Restmüll oder Altpapier entsorgt werden. Sämtliche Schriftstücke müssen unkenntlich oder unleserlich gemacht werden. Für diese Arbeit eignet sich am besten ein Aktenschredder. Für Dokumente gibt es unterschiedliche Richtlinien bezüglich des Zerkleinerungsgrades. Diese Richtlinien müssen aus Datenschutzgründen unbedingt eingehalten werden.
Nun wünsche ich Ihnen gutes Gelingen bei der Umsetzung meiner Anregungen.