von Gisela Krahnke, veröffentlicht in Büroorganisation
Bei der Umsatzsteuer wird oft geschummelt.
Sie als ausstellende Firma haften für die Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof nennt das einen "abstrakten Gefährdungstatbestand". Dieser Tatbestand reicht dem Finanzamt aus, um die Umsatzsteuer bei Ihnen nachzufordern.
Diese Falle können sie umgehen, wenn Sie in Zukunft unbedingt auf die Doppel-Bezeichnung "Angebot/Rechnung" verzichten. Verwenden Sie besser das Wort "Kostenvoranschlag". Zusätzlich sollten Sie am Ende des Dokuments den deutlich lesbaren Hinweis anbringen:
"Dieses Dokument ist ein Kostenvoranschlag für eine noch zu erbringende Leistung. Dieser Kostenvoranschlag berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug."
Die Empfänger-Anschrift nach DIN 5008 ist wegen der Maschinenlesbarkeit den Richtlinien der Deutschen Post AG angepasst worden.
Das Anschriftfeld ist in 2 Zonen aufgeteilt
Alte Zöpfe weglassen. Diese Zusätze sind vollkommen überflüssig:
Beim Geschäftsbrief steht zuerst die Firma mit Namen, dann der Name des Sachbearbeiters
Frau Anna Mayer | Beim Direktionsbrief steht zuerst die Direktionsbezeichnung mit Namen, dann der Name der Firma Herrn Direktor | Beim Privatbrief steht zuerst der Name der Privatperson, danach der Firmen-Name |

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