von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Büroorganisation
Es erscheinen immer wieder in einer Zeitung mehrere Nachrufe für einen Verstorbenen von unterschiedlichen Firmen. Das ist in Ordnung. Allerdings ist der Verstorbene in der einen Anzeige 72 Jahre alt geworden, in der anderen hingegen 74 Jahre. Mal ist er am 20. Oktober verstorben, mal am 18. Oktober. Stellen Sie unbedingt sicher - durch Rücksprache mit der Familie - dass Sie korrekte Angaben veröffentlichen.
Das gehört in Nachrufe:
Beachten Sie: Hatte der Verstorbene mehrere Funktionen in verschiedenen Unternehmen und Institutionen, können Nachrufe auch von mehreren Personen oder Institutionen unterzeichnet werden.
Alle Funktionen, Titel und Bezeichnungen, die er in diesen Unternehmen hatte, werden in die Nachrufe aufgenommen. War der Verstorbene Vorstandsmitglied, Politiker, Träger des Bundesverdienstkreuzes und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten, nehmen Sie in die Nachrufe die Positionen auf, die er in Ihrem Unternehmen innehatte plus seiner Titel und Auszeichnungen. Das er in verschiedenen Aufsichtsräten saß, ist für Ihren Nachruf nicht relevant.
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