Arbeitsmaterial: Individuelle Aufbewahrungsfristen

Das Vernichten von alten Steuerunterlagen fällt leicht, nicht wahr? Hier können Sie sich auf klare gesetzliche Vorgaben stützen: Frist um, Papier weg. Für verschiedene berufliche Unterlagen werden oft von Firmenseite Vorgaben für die Aufbewahrung und Archivierung gemacht. Das hilft natürlich ebenso.

Schwierig wird es jedoch bei Ihren persönlichen Arbeitsmaterialien und privatem "Schrifttum". Hier gibt es keine festgelegten Kriterien, die Ihnen das Wegwerfen erleichtern würden.
 
Es bleibt Ihnen nur eins: Legen Sie selbst Ihre individuellen Aufbewahrungsfristen für Ihre verschiedenen Unterlagenarten fest. Zum Beispiel:
 
+ Fachzeitschriften/-informationen: Dauerhafter Informationswert = Langfristig sammeln. Befristeter Informationswert = 6 bis 24 Monate chronologisch sammeln. Jeweils bei Erscheinen der neuen Ausgabe die älteste wegwerfen.
 
+ Tageszeitung und Publikumszeitschriften/Illustrierte = Wegwerfen, wenn Sie sie ausgelesen haben oder die neue Ausgabe erscheint.
 
+ Kataloge = 6 bis 12 Monate aufheben bzw. sofort bei Eintreffen des Folgekatalogs wegwerfen.
 
+ Landkarten, Autokarten, Hotelführer = Wegwerfen, sobald Sie eine aktuelle Ausgabe gekauft haben oder wenn die Ausgabe älter als 5 Jahre ist.

Schwierig wird es jedoch bei Ihren persönlichen Arbeitsmaterialien und privatem "Schrifttum". Hier gibt es keine festgelegten Kriterien, die Ihnen das Wegwerfen erleichtern würden.

Es bleibt Ihnen nur eins: Legen Sie selbst Ihre individuellen Aufbewahrungsfristen für Ihre verschiedenen Unterlagenarten fest. Zum Beispiel:

+ Fachzeitschriften/-informationen: Dauerhafter Informationswert = Langfristig sammeln. Befristeter Informationswert = 6 bis 24 Monate chronologisch sammeln. Jeweils bei Erscheinen der neuen Ausgabe die älteste wegwerfen.

+ Tageszeitung und Publikumszeitschriften/Illustrierte = Wegwerfen, wenn Sie sie ausgelesen haben oder die neue Ausgabe erscheint.

+ Kataloge = 6 bis 12 Monate aufheben bzw. sofort bei Eintreffen des Folgekatalogs wegwerfen.

+ Landkarten, Autokarten, Hotelführer = Wegwerfen, sobald Sie eine aktuelle Ausgabe gekauft haben oder wenn die Ausgabe älter als 5 Jahre ist.

Das Vernichten von alten Steuerunterlagen fällt leicht, nicht wahr? Hier können Sie sich auf klare gesetzliche Vorgaben stützen: Frist um, Papier weg. Für verschiedene berufliche Unterlagen werden oft von Firmenseite Vorgaben für die Aufbewahrung und Archivierung gemacht. Das hilft natürlich ebenso.