von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Organisation
In aller Regel gelten Briefe am nächsten Werktag als zugegangen, und das ist der 1. Werktag im Januar des Folgejahres. In anderen Worten: Die Frist ist abgelaufen, während Ihr Schreiben während des Jahreswechsels im Briefkasten lag.
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