Säumniszuschlag bei nicht gezahlten Steuern – Was tun?

Das ist ärgerlich: Sie waren wirklich fest davon überzeugt, dass Sie Ihre Steuern bereits überwiesen haben. Und dann? Ihnen flattert eine Mahnung vom Finanzamt ins Haus. Ihre Steuerzahlung ist noch offen. Und nicht nur das: Da Sie die Steuern nicht rechtzeitig zum Fälligkeitsdatum gezahlt haben, fällt ein teurer Säumniszuschlag an. Lesen Sie hier, was Sie jetzt tun können.

Das Finanzamt berechnet für jeden angefangenen Monat einen Zuschlag von 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrags. Ihr Sachbearbeiter hat auf diese Erhebung keinen Einfluss – das geschieht ganz automatisch. Aber: Er kann Ihnen den Säumniszuschlag erlassen, wenn Sie dies schriftlich beantragen und nachvollziehbar begründen.

Jetzt heißt es, die richtigen Worte zu finden. Bauen Sie Ihr Schreiben folgendermaßen auf:

  1. Nehmen Sie Bezug zu Ihrer Steuerschuld sowie der Mahnung, in der der Säumniszuschlag zu finden ist.
  2. Begründen Sie, warum Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben. Die besten
    Chancen auf Erlass des Säumniszuschlags haben Sie, wenn Sie direkt auf
    die erste Mahnung reagieren und einen Grund anführen, der entschuldbar
    ist. Sie könnten beispielsweise sagen, dass Sie plötzlich krank geworden
    sind und deshalb die Überweisung vergessen wurde. Ansonsten würden Sie
    jedoch nachweislich Ihre Steuern immer pünktlich zahlen.
  3. Legen Sie für Ihre Begründung einen "Beweis" bei, zum Beispiel ein
    ärztliches Attest. Bieten Sie vielleicht zusätzlich eine
    Einzugsermächtigung an, damit das Finanzamt in Zukunft die Steuern immer
    pünktlich erhält.

Ihr Musterbrief Finanzamt

Steuer-Id-Nummer 123 456 789
Ihre Mahnung zur Einkommenssteuer-Vorauszahlung
3. Quartal 2011 vom 30.10.2011

Antrag auf Erlass des Säumniszuschlags

Sehr geehrte Frau Mustermann,

zum 10.10.2011 hatte ich eine Einkommenssteuer-Vorauszahlung von 15.000 Euro zu leisten. Heute habe ich darüber eine Mahnung erhalten und gleichzeitig die Festsetzung eines Säumniszuschlags. Ich möchte einen Antrag stellen, mir den Säumniszuschlag zu erlassen.

Ich kann mein Säumnis auch begründen: Aufgrund einer Krankheit musste ich Anfang Oktober für 2 Wochen das Bett hüten. Leider ist dadurch einiges liegen geblieben, unter anderem auch das Begleichen meiner Steuerschuld. Ein ärztliches Attest lege ich diesem Brief bei.

Berücksichtigen Sie bitte, dass ich bisher meine Steuervorauszahlungen immer pünktlich geleistet habe.

Deshalb hoffe ich auf eine positive Entscheidung bezüglich meines Antrags.

Außerdem übersende ich Ihnen eine Einzugsermächtigung, damit Sie in Zukunft die Steuerzahlungen immer fristgerecht einziehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Heidi Müller