Der Gesetzgeber hat für die Werbung per E-Mail Newsletter verschiedene Regeln aufgestellt. Diese sollten Sie unbedingt beachten, um Abmahnungen zu umgehen.
Holen Sie sich für Ihre Werbung eine Einwilligung
Werbung per E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten ist eine unzumutbare Belästigung. Das gilt sowohl für den privaten Bereich als auch für Geschäftskunden. Ohne Einwilligung dürfen Sie Werbung nur dann verschicken, wenn intensive Geschäftsbeziehungen bestehen.
Online-Anmeldung für Ihre Werbung
Das Gesetz sieht für die Werbung die Möglichkeit einer elektronischen Einwilligung vor. Wichtig ist dabei
- die eindeutige und bewusste Handlung
- ein Protokoll zur Einwilligung
- die Möglichkeit, die Einwilligung abzurufen
Abstellmöglichkeit der Werbung
Weisen Sie bereits bei der Bestellung Ihrer Werbung darauf hin, dass der Newsletter jederzeit bequem wieder abgestellt werden kann. Bieten Sie in jeder Werbemail eine zusätzliche Abbestellmöglichkeit an.
Anbieterkennzeichnung
Werbung per Newsletter braucht wie eine Internetseite ein Impressum mit Namen, Anschrift, Vertretungsberechtigten, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Handelsregister- und Steuernummer.
Nutzungsprofile
Sie kontrollieren, welche Angebote von welchen Nutzern angeklickt werden? Dann erstellen Sie automatisch Nutzungsprofile. Ihr E-Mail-System muss gewährleisten, dass die Nutzungsprofile anonymisiert sind und nicht mit der E-Mail-Adresse zusammengeführt werden können.