Rolf Becker: So vermeiden Sie Abmahnungen und Ordnungsgelder für Ihre Werbung über Handzettel

Planen Sie in nächster Zeit, durch Handzettel für Ihr Angebot zu werben? Dann denken Sie daran, dass Sie sich damit gehörigen Ärger einhandeln können, wenn Sie die gesetzlichen Spielregeln nicht beachten.
Sehr leicht können Sie nämlich durch Handzettel
  • mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt geraten, weshalb Sie dann z.B. ein Konkurrent kostenpflichtig abmahnen kann, oder
  • gegen ordnungsrechtliche Vorschriften verstoßen, was ein Ordnungsgeld nach sich ziehen kann.

Lassen Sie Ihre Handzettel in der Nähe eines Ihrer Konkurrenzunternehmen verteilen, ist das riskant. Der Konkurrent kann Ihnen vorwerfen, Sie wollten seine Kunden weglocken, was nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten ist. Stellen Sie also bei Ihrer Aktion zumindest sicher, dass die Handzettel nicht ausschließlich dort verteilt werden, wo sich ein unmittelbarer Konkurrent niedergelassen hat.

Erlaubnis für eine Aktion auf Kundenparkplätzen einholenGefährlich ist es auch, auf fremden Kundenparkplätzen Handzettel z.B. hinter die Scheibenwischer zu klemmen. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Eigentümer bzw. Besitzer um einen Konkurrenten handelt oder nicht, kann er Ihre Aktion untersagen und Ihnen sogar eventuelle Reinigungskosten berechnen. Das vermeiden Sie, indem Sie vor dem Verteilen um Erlaubnis fragen.

Verteilung der Handzettel im öffentlichen Verkehrsraum genehmigen lassen

Werbung durch Handzettel auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist schließlich als erlaubnispflichtige Sondernutzung einzuordnen. Sie brauchen dafür eine – formlose – Genehmigung Ihres Ordnungsamtes. Rufen Sie dort an, und fragen Sie nach dem ortsüblichen Antragsweg, ehe ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt wird.
Der Autor: Rolf Becker ist praktizierender Rechtsanwalt aus Köln und Experte für Wettbewerbsrecht.