- mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt geraten, weshalb Sie dann z.B. ein Konkurrent kostenpflichtig abmahnen kann, oder
- gegen ordnungsrechtliche Vorschriften verstoßen, was ein Ordnungsgeld nach sich ziehen kann.
Lassen Sie Ihre Handzettel in der Nähe eines Ihrer Konkurrenzunternehmen verteilen, ist das riskant. Der Konkurrent kann Ihnen vorwerfen, Sie wollten seine Kunden weglocken, was nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten ist. Stellen Sie also bei Ihrer Aktion zumindest sicher, dass die Handzettel nicht ausschließlich dort verteilt werden, wo sich ein unmittelbarer Konkurrent niedergelassen hat.
Erlaubnis für eine Aktion auf Kundenparkplätzen einholenGefährlich ist es auch, auf fremden Kundenparkplätzen Handzettel z.B. hinter die Scheibenwischer zu klemmen. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Eigentümer bzw. Besitzer um einen Konkurrenten handelt oder nicht, kann er Ihre Aktion untersagen und Ihnen sogar eventuelle Reinigungskosten berechnen. Das vermeiden Sie, indem Sie vor dem Verteilen um Erlaubnis fragen.
Verteilung der Handzettel im öffentlichen Verkehrsraum genehmigen lassen