Was ist beim Marketing am Telefon erlaubt?

Zu den rechtlichen Aspekten des aktiven Telefon-Marketing habe ich in einem anderen Artikel Praktikables zusammengestellt: Private Verbraucher ausschließlich mit Erlaubnis, gewerbliche mit Ausnahmen heißt es dort. Nun werfen wir konkret den Blick darauf, wie Sie die Anruf-Erlaubnis erhalten.

Marketing kommt nicht selten ohne Werbung auch am Telefon aus. Aber in dieser Hinsicht gibt es einiges zu beachten.

Sie werden angerufen

Beim so genannten „Inbound-Call“ bietet es sich an, gleich nach der Erlaubnis fürs aktive Anrufen zu fragen – schließlich wird Ihnen der telefonische Kontakt auf dem Silbertablett serviert!

So z.B. könnte das klingen: … vielen Dank für Ihre Bestellung! Herr/Frau … wenn es wieder entsprechende Angebote gibt, dürfen wir Sie darüber auch telefonisch informieren? … Gibt es bestimmte Tageszeiten, die Sie bevorzugen, für Telefonate? Schön, dann notiere ich mir das! Und viel Freude mit Ihrem xxxx – einen schönen Tag noch, bis zum nächsten Mal!

Nutzen Sie unbedingt jede sich bietende legale Gelegenheit, eine Anruf-Erlaubnis zu erhalten! Jeder reaktive Anruf stellt eine solche Chance dar.

Sie rufen zurück – callback etc.

Wer per Internet um Anruf bittet, gibt die Erlaubnis dafür – allerdings zunächst für dieses eine Mal: Machen Sie mehr daraus, z.B. so: … Herr/Frau …, Sie hatten unser Angebot ja im Internet gesehen und per Callback-Button um nähere Informationen gebeten. Wäre es Ihnen denn Recht, von uns auch aktiv auf Neuheiten rund um xxx aufmerksam gemacht zu werden – per Telefon?

Auch auf diesem Weg wird Ihnen quasi auf dem Tablett die Gelegenheit geboten!

Sie erhalten schriftliche Nachricht

Etwa beim Rückruf zu Service-Themen: … Dann machen wir das wie besprochen: Wir holen xxx am … bei Ihnen ab. Sie erhalten im Austausch zunächst ein entsprechendes Leihgerät. Und nach erfolgter Reparatur stimmen wir die Lieferung mit Ihnen telefonisch ab. Das wird spätestens xxx sein, wie geplant. Apropos Telefon, Herr/Frau …: Sie wissen ja, bei uns gibt es immer wieder besondere Angebote für unsere guten Kunden. Und wer zuerst kommt … Sollen wir Sie telefonisch über derlei Chancen informieren? Gerne! Dann notiere ich mir das …

Im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung rufen Sie schon mal aufgrund eines schriftlichen Kontakts an. So ergibt sich eine weitere Chance, für künftige Outbound-Aktionen Anruf-Erlaubnis zu erhalten.

Wie war das mit „Cold Call“?

Herr/Frau …, heute rufe ich Sie an, weil wir xxx. Ich muss gestehen, in meinen Unterlagen ist ein wenig unklar, was Ihren Wunsch angeht, solche Informationen per Telefon von uns zu erhalten?! Ist das in Ordnung – sonst beenden wir das Telefonat sofort … Danke …

Was ist davon zu halten? Nun, aus rechtlichen Gründen ist davon eher abzuraten. Doch abhängig von Zielgruppe und Situation kann dies schon das adäquate Vorgehen sein ?!

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