Versender zahlen mehr für Warensendung

Für viele Versender wird der Versand einer Warensendung bald eine teure Angelegenheit. Die Deutsche Post führte eine Preiserhöhung geschickt durch die Hintertür ein. Im Juli verringerte der gelbe Riese die Packmaße für die Warensendung.
Demnach dürfen nur noch Pakete mit maximal 35 Zentimeter Länge, 30 Zentimeter Breite und 15 Zentimeter Höhe zum günstigen Warentarif von 1,53 Euro versandt werden. Das bis dahin übliche so genannte Gurtmaß – Länge, Breite und Höhe zusammen maximal 90 Zentimeter -, entfiel ersatzlos. Die Folge bekamen einige Versender einer Warensendung schnell zu spüren.
So zum Beispiel die Versender von Schallplatten oder Kalendern. Weil Schallplatten etwas größer als 30 mal 30 Zentimeter sind, müssen sie seitdem als Päckchen für 4,10 Euro verschickt werden – eine Preiserhöhung von fast 170 %. Für Kalenderversender beschloss die Post eine Übergangsregelung bis zum Jahresende, weil die höheren Tarife mit deren bisheriger Kalkulation nicht zusammenpassten.
Die Kataloge mit den Preisen waren längst gedruckt und verschickt, als die Post im Juli die neuen Preise für großformatige Sendungen beschloss. "Für die preisgünstige Warensendung müssen wir die Größe so begrenzen, dass diese handelbar bleibt", begründet Post-Sprecher Dirk Klasen die Änderung. Durch den zunehmenden Online-Handel habe sich der Anteil großformatiger Sendungen immer mehr erhöht.
Die Post betrachte dabei den gesamten Prozess, den eine Warensendung durchlaufe. "Es geht nicht um zwei oder drei, sondern um 70 Millionen Sendungen täglich", betonte Klasen. Eine Beschwerde des Deutschen Verbands für Post und Telekommunikation (DVPT) bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) über die "indirekte Preiserhöhung" wurde abgelehnt.
Da der Endpreis der Warensendung nicht verändert wurde, sondern nur die Packmaße, handle es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Preiserhöhung – so begründete die RegTP die Ablehnung.