von Rita Löschke, veröffentlicht in Social Networking
Seit dem 19.08.2011 besteht für die gewerbliche Nutzung von Facebook eine Impressumspflicht.
Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden, dass auch Facebook-Seiten zum Schutz des Verbrauchers der Impressumspflicht unterliegen! Eine aktuelle Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern oder fehlendem Impressum rückt das Thema wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Um einer Abmahnung zu entgehen, müssen Unternehmen, die eine eigene Facebook-Fanpage betrieben, ein korrektes Impressum integrieren.
Wie bei einer Website auch muss das Impressum in Facebook den Voraussetzungen des § 5 TMG entsprechen und demnach die folgenden Informationen enthalten:
Das Gesetzt schreibt vor, dass das Impressum in Facebook folgende Eigenschaften aufweist:
Beispiele – wie kann das Impressum integriert werden?

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Mit diesen Einstellungen nutzen Sie Facebook ab sofort sorgenfrei und sicher.