von Christian Bennefeld, veröffentlicht in Online-Marketing
Kunden besitzen grundsätzlich bei allen erfassten personenbezogenen Daten das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung dieser Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung zu widerrufen. Außerdem besteht ein Widerspruchsrecht zur Bildung von Nutzungsprofilen, die unter einem Pseudonym für Marktforschungs- und Analysezwecke erstellt wurden.
Möchte der Kunde von diesen Rechten Gebrauch machen und nicht länger zu den personenbezogenen bzw. pseudonymisierten Nutzungsprofildaten beitragen, muss der Website-Betreiber dies veranlassen und technisch umsetzen. Dies betrifft insbesondere auch die Löschung vorhandener personenbezogener Daten, soweit sie nicht für die Vertragsbeziehung mit dem Nutzer benötigt werden. Im Sinne des Datenschutz ist es daher nicht ausreichend, dem Kunden bestimmte Modifizierungen seines Browsers, etwa das Blockieren von Cookies, vorzuschlagen.
Konkrete Handlungsempfehlung im Sinne des Datenschutz:
Speichern Sie personenbezogene und nicht personenbezogene Daten in separaten Datenbanken. Eine Löschung bzw. Anonymisierung von personenbezogenen Informationen ist dann unproblematisch und schnell umgesetzt. Generell gilt: Je stringenter Sie Ihre Daten organisieren, umso schneller und einfacher können Sie dem Widerspruchsrecht Ihrer Kunden entsprechen.
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Mein Name ist Christian Bennefeld. Ich bin Ihr Experte für Web-Contolling und Online-Marketing.