von Christian Bennefeld, veröffentlicht in Online-Marketing
Tipp 2 zum Thema Datenschutz: Vorsicht bei der Verarbeitung von IP-Adressen
In weiten Teilen der deutschen Rechtsprechung ist es unstrittig, dass IP-Adressen zu den personenbezogenen Daten gehören und Kunden deswegen auf ihre Speicherung und Weiterverarbeitung hingewiesen werden müssen.
Einzelne Datenschutzbehörden, etwa die in Nordrhein-Westfalen, gehen aber noch weiter: Ihrer Auffassung nach handelt ein Website-Betreiber bereits dann rechtswidrig, wenn er – ohne darauf hinzuweisen – IP-Adressen nutzt, um beispielsweise herauszufinden, wo ein Besucher lokalisiert ist oder welchen Provider und welche Zugangsbandbreite er nutzt.
Rechtswidrig sei dies auch dann, wenn der Website-Betreiber die IP-Adressen nicht speichert. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Verarbeitung ein elementarer Bestandteil des Dienstes ist.
Konkrete Handlungsempfehlung
Seien Sie auch dann vorsichtig bei der Verarbeitung von IP-Adressen, wenn sie diese nicht oder nur verkürzt speichern. Achten Sie bei der Auswahl eines Web Analyse Systems darauf, dass es über Konfigurationsmöglichkeiten verfügt, um die Abfrage beispielsweise von Geo- oder Provider-Informationen über die Besucher zu unterbinden.
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Mein Name ist Christian Bennefeld. Ich bin Ihr Experte für Web-Contolling und Online-Marketing.