Datenschutz: 7 Tipps zum Umgang mit Online-Kundendaten und Datenschutz-Anfragen (Teil 1)

Die folgenden 7 Tipps unterstützen Unternehmen nicht nur beim datenschutzkonformen Umgang mit Online-Kundendaten, sondern sorgen auch für ein adäquates Handling von Datenschutz-Anfragen von Nutzern.

Vielen Unternehmen, die Online-Kundendaten zu Marketing- und CRM-Zwecken erfassen und verarbeiten, fällt es schwer, sich im Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen zu orientieren und sich im Dickicht der Vorschriften datenschutzkonform zu bewegen. Der Hamburger Web-Controlling und Online-Marktforschungs-Spezialist etracker hat deswegen einen praxisorientierten Leitfaden entwickelt, der E Commerce-Anbietern und Web-Marketing-Mitarbeitern konkrete Handlungsempfehlungen für effektives und rechtlich einwandfreies Datenschutzmanagement auf den Weg gibt.

Tipp 1 zum Thema Datenschutz: Gesetzlicher Hinweispflicht nachkommen
Unternehmen müssen ihre Kunden sowohl auf die Erhebung von personenbezogenen Daten hinweisen – dies sind Daten, die Informationen über bestimmte oder bestimmbare Personen bereitstellen – als auch über die Art der erhobenen Daten sowie Art und Umfang ihrer Verwendung. Auch über die Übermittlung an Dritte und die Datenverarbeitung außerhalb Deutschlands müssen Kunden aufgeklärt werden.

Diese gesetzliche Verpflichtung zur Unterrichtung ergibt sich aus §13 Abs.1 Telemediengesetz. Zu den Pflichten zählt zudem der Hinweis auf die Speicherung und Weiterverarbeitung von IP-Adressen, denn nach Teilen der deutschen Rechtsprechung zählen auch diese zu den personenbezogenen Daten. Anbieter sollten auch dann auf die Speicherung von IP-Adressen hinweisen, wenn Namen oder andere persönliche Identifikationsmerkmale nicht mit erhoben werden.

Konkrete Handlungsempfehlung zum Thema Datenschutz
Stellen Sie Hinweise zur Datenerhebung und -verarbeitung unter dem Stichwort "Datenschutz“ für den Nutzer sofort erkennbar und transparent auf Ihre Website. Achten Sie darauf, dass diese Hinweise verständlich formuliert und für die Kunden jederzeit abrufbar sind. Verstecken Sie die Hinweise auf keinen Fall in den AGBs oder unter falschen Überschriften.

Machen Sie Ihre Kunden auch darauf aufmerksam, wenn sie ein Web-Analyse System einsetzen, und klären Sie sie transparent über den Zweck der Erhebung und die Verwendung der Daten auf. Ein Hinweis auf die Verwendung einer Analyse-Software ist zwingend erforderlich, wenn die Web-Analyse Daten außerhalb der Europäischen Union gespeichert oder verarbeitet werden.