Button-Lösung für Onlineshops beschlossen – was bedeutet das für Sie?

Ab dem 01.06.2012 müssen Onlineshops mit der sogenannten "Button-Lösung" ihre Kunden noch mal separat auf den Inhalt der gerade getätigten Bestellung hinweisen. Erst mit dem aktiven Klick auf den Button wird die Bestellung ausgelöst und es kommt ein Vertrag zustande. Was genau bedeutet das?

Der Gesetzgeber hat die Umsetzung der sogenannten "Button- Lösung" für Online-Verträge beschlossen. Ab 1. Juni 2012 soll damit der Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet verbessert werden. Es wird damit schwieriger, "versehentlich" etwas zu bestellen.

"Mit der Button-Lösung sollen Unternehmen verpflichtet werden, bestimmte Informationen verständlich und unmittelbar über der Bestellmaske zur Verfügung zu stellen", erklärt Nadja Carolin Kümmel, Rechtsexpertin der IHK. "Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet." Dies soll per Klick auf einen entsprechend beschrifteten, gut lesbaren Button erfolgen. 

Die Einrichtung eines Buttons ist jedoch nicht zwingend notwendig. Es kann auch eine andersartige Schaltfläche verwendet werden. Eine Schaltfläche ist jedes grafische Element, das es dem Anwender erlaubt, eine Aktion in Gang zu setzen oder dem System eine Rückmeldung zu geben. Damit sind beispielsweise auch Hyperlinks oder ein Auswahlkasten (eine sogenannte Checkbox) gemeint.

Der Verbraucher muss über Preis, Folgekosten und Mindestlaufzeit eines Abos informiert werden

"Die Unternehmen sind nun verpflichtet, die Verbraucher im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestellung im Internet über den Preis, eventuelle weitere Folgekosten sowie über die Mindestlaufzeit von Abonnements zu informieren", erklärt Kümmel und warnt: "Hält ein Shop-Betreiber diese Pflichten nicht ein, so kann er wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden." Zudem käme kein Vertrag zustande. Das bedeutet: Der Unternehmer kann ohne Button vom Verbraucher keine Bezahlung verlangen. 

Vorteile für Onlineshop-Betreiber

Aber auch für den Onlineshop-Betreiber hat die Button-Lösung Vorteile. Vor der Bestellung wird jedem Käufer noch mal der Inhalt des zustande kommenden Vertrages zusammengefasst und ein "zufälliges" oder "unwissendes" Bestellen von Ware, was oft mit erheblichem Rücksendeaufwand und Versandkosten verbunden ist, wird vermieden. Somit kann eine zusätzliche Stufe im Bestellprozess für beide Seiten sinnvoll sein. Verbraucherschutz heißt in dem Fall auch Verkäuferschutz.