Naturalrabatt: Bieten Sie Zugaben statt den Preis zu senken

Der dafür meist genutzte Begriff lautet wohl "Naturalrabatt": Größere Menge statt gesenkter Preis, was das Produkt für den Endverbraucher letztlich ebenfalls günstiger werden lässt. Bei Lebensmitteln z. B. finden Sie Aktions-Angebote à la "jetzt 20 % mehr Inhalt", dito bei Waschmitteln.

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Extras für Sets

Pakete unterschiedlicher Art werden in aller Regel mit Preisvorteil angeboten, umso eine größere Menge schneller durch den Zwischenhandel zu schleusen, eventuell unterstützt durch Gewinnspiele und Preisausschreiben. Stattdessen (oder auch zusätzlich) finden Sie in solchen Sets (z. B. 6er-Packs) noch eine Extra-Ausgabe in Probiergröße, etwa eines anderen Produkts zum Kennenlernen.

Oder der Käufer erhält das Produkt in einer besonderen Geschenkverpackung zum sonst üblichen Verkaufspreis, etwa zum Valentinstag oder anderen geschenkträchtigen Terminen. Wobei sogar ein höherer Preis durchsetzbar sein kann, über dieses "Extra."

Onpack-Aktionen im Handel

Gang und gäbe sind Verkaufsförderungsaktionen, um das Rausverkaufen aus dem Handel zu unterstützen, siehe etwa Getränke: Premium-Anbieter nutzen derlei Vorgehen, Preisdiskussionen aus dem Weg zu gehen, etwa Jägermeister. Dann wird zum üblichen Verkaufspreis der Flasche ein give-away dazu gepackt (deshalb "onpack").

Von manchen Anbietern sogar in Varianten, um den Sammeltrieb anzuregen und so den Abverkauf zusätzlich anzukurbeln. Geeignet sind Figuren (gesehen z. B. von Axe Duschgel, zum Zweier-Pack), Broschüren (z. B. zu Fach- und Special-Interest-Zeitschriften), (Schnaps-)Gläser – alles, was möglichst mit gleicher Fläche (respektive gleichem Volumen) präsentierbar ist. Welche Ideen kommen Ihnen? 

Und die "Zugabe-Verordnung"?

Die ist vor allem relevant, wenn Sie mit Produkten aktiv sind, für die noch die "Preisbindung der II. Hand" gilt, etwa Bücher und Presse. Dann ist zu beachten, dass das Extra nur von geringem Wert ist – Usus und Benchmark ist laut Gerichtsurteilen "weniger als drei Prozent", wenn die konkrete Definition auch fehlt.

Ob durch scheinbar hohe Wertigkeit des Extras ein "psychologischer Kaufzwang" vorliegt, könnte auch bei preisbindungsfreien Artikeln ins Spiel kommen! Wohl gemerkt, dies aus meinem Praxis-Erleben, fragen Sie ggf. ("im Zweifelsfall") Ihren Rechtsanwalt oder Verband.