Pressespiegel können teuer werden – Wann Sie eine VG-Wort-Abgabe zahlen müssen

Pressespiegel sind grundsätzlich abgabepflichtig gegenüber der VG-Wort. Darauf weist die Verwertungsgesellschaft auf ihren Internetseiten hin. Sie unterscheidet in Papierpressespiegel und elektronische Pressespiegel. Grundlage ist die Wahrnehmung der Autorenrechte bei Vervielfältigung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrHG) § 49.

Wenn Sie Pressespiegel erstellen, kann dieser Umstand zu einer bösen Falle werden, denn unter Umständen drohen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen. Die Abgebepflicht besteht unabhängig davon, ob Sie einem Unternehmen, einem Verein oder irgendeiner anderen Organisation angehören.

Bis zu 7 Exemplare eines Pressespiegels auf Papier können Sie jedoch ohne Bedenken erstellen. Beim Versand per E-Mail oder im firmeneigenen Intranet gibt es eine solche Bagatellgrenze allerdings nicht. Sie müssen ab der ersten Weiterleitung eine Abgabe an die VG-Wort bezahlen.

Die VG-Wort schreibt:  

„Unter "Pressespiegel" wird eine Zusammenstellung von Artikeln verstanden, die zuvor in Presseprodukten bzw. deren Onlineausgaben veröffentlicht wurden. Pressespiegel werden betriebs-, behörden-, verbands- sowie vereinsintern verbreitet und dienen der Information von Mitarbeitern und Mitgliedern. Die Herstellung von Pressespiegeln unterliegt bei Papierpressespiegeln in jedem Fall, bei elektronischen Pressespiegeln unter gewissen Voraussetzungen § 49 UrhG (Urheberrechtsgesetz).“ (VG-Wort, online 2008)

Das Urheberrecht ist kompliziert und die Fallstricke sind reichlich. Folgende Praxistipps helfen vor allem kleineren Pressestellen beim Umgang mit Pressepiegeln und den Verwertungsrechten:

  • Verzichten Sie nach Möglichkeit auf elektronische Pressespiegel, da Sie immer abgabepflichtig sind.
  • Erstellen Sie von Ihrem Papierpressespiegel maximal 6 Kopien. (Das Original ist dann natürlich die gerade noch erlaubte Nummer 7)
  • Bei größeren Verteilern oder im Zweifel nehmen Sie selbst Kontakt mit der VG-Wort in München oder Berlin auf. Geben Sie an, seit wann, wie oft und in welcher Auflagenhöhe der Pressespiegel erscheint.
  • Falls Sie abgabepflichtige Pressespiegel erstellen sollten, zahlen Sie die Abgabe in jedem Fall freiwillig. 4,75 Eurocent pro vergütungspflichtiger DIN-A-4-Seite (Stand 2008) stehen unkalkulierbaren finanziellen Risiken gegenüber.

Professionelle Ausschnittdienste berücksichtigen die Fragen des Urheberrechts in aller Regel. Die VG-Wort-Abgabe ist bereits in die Kosten einkalkuliert. Da Sie als Leiter der Pressestelle medienrechtlich verantwortlich sind, sollten Sie sich den Nachweis über die korrekte Abrechnung schriftlich erbringen lassen.

Nützliche Links:
VG Wort zu Pressespiegeln allgemein
VG Wort zu Papierpressespiegeln
VG Wort zu elektronischen Pressespiegeln