Warum das Copyright in der Pressearbeit fehl am Platz ist

Wollen manche Presseabteilungen nicht, dass ihre Texte veröffentlicht werden? Vielleicht sind Ihnen auch schon Pressemitteilungen begegnet, die ein Copyright-Symbol tragen. Warum das doppelt unsinnig ist, darum geht es in diesem Praxistipp.

Pressetexte sollen veröffentlicht werden. Medien zitieren daraus, nutzen ihn als Grundlage für eigene Recherche oder übernehmen mitunter auch den gesamten Text. Da macht es natürlich nicht viel Sinn, die Weiterverbreitung durch ein Copyright einzuschränken. Wozu es mitunter trotzdem angegeben wird, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht soll es besonders professionell wirken. Tut es aber nicht!

Das amerikanische Copyright macht in Deutschland aus einem weiteren Grund keinen Sinn. Es ist mit unserem Urheberrecht und den Nutzungsrechten für Texte, Bilder oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht vereinbar. Es müsste dann schon genauer gesagt werden, welche Art der Nutzung erlaubt und welche untersagt ist.

In der Pressearbeit kommt es aber darauf an, den Medien "rechtefreie" Inhalte zur Verfügung zu stellen. Wovon bei Pressetexten immer ausgegangen wird, ist bei Video- oder Bildmaterial schon komplizierter. Denn womöglich regelt der Vertrag mit Ihrem Fotografen die Erlaubnis zur Weitergabe nur mit Einschränkungen oder Bedingungen, auf die Sie Pressevertreter hinweisen müssen. Dies kann die Nennung des Bildautors oder die eingeschränkte Erlaubnis zur Bearbeitung sein. 

Generell gilt: Als Pressestelle sind Sie dafür verantwortlich, dass die Urheberrechte Ihrer Text- und Bildautoren gewahrt bleiben. Um eine Veröffentlichung im Sinne der Pressearbeit zu ermöglichen müssen Sie über ein unbeschränktes und unbefristetes Nutzungsrecht verfügen. Für angestellte Fotografen und Autoren kann das im Arbeitsvertrag geregelt werden. Ein Copyright am Ende einer Pressemitteilung hat damit allerdings nichts zu tun. Es ist schlichtweg unnütz und im Zweifel kontraproduktiv.