Public Viewing zur Fußball-WM ist auch ohne FIFA-Lizenz möglich

Wer zur Fußball-WM eine Leinwand aufstellen will, kann dies unter Umständen auch ohne FIFA-Lizenz tun. Voraussetzung ist eine nichtkommerzielle Public-Viewing-Veranstaltung. Aber nicht nur die FIFA, sondern auch die Fernsehsender und Verwertungsgesellschaften haben beim Public Viewing ein Wörtchen mitzureden.

Public Viewing zur Fußball-WM
Public Viewing zur Fußball-WM wir immer beliebter. Ob nun in Mannheim, Riesa oder Oldenburg, Rostock, Hamm oder Hof – Public Viewing gibt es längst nicht mehr nur in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Stuttgart oder München.

Wer vier Wochen vor der Fußball-WM allerdings erst mit den Planungen beginnt, hat kaum noch eine Chance auf Genehmigung. Es sei denn, man verzichtet auf jegliche Einnahmen!

Die FIFA hatte kommerziellen Veranstaltern von Public Viewing eine Frist für den Lizenzantrag gesetzt. Diese ist am 10. Mai 2010 verstrichen. Einzige Alternative ist ein streng nichtkommerziell ausgerichtetes Public Viewing.

Es darf zwar ohne Lizenz der FIFA stattfinden, muss aber bei lokalen Behörden, Verwertungsgesellschaften und Rundfunkanstalten angemeldet werden. Für Public Viewing werden also auch Gebühren fällig. Ob und welcher Höhe sie zu entrichten sind, ist von Ort, Art und Größe der Veranstaltung abhängig.

Das sagt die FIFA zum nicht gewerblichen Public Viewings
Public Viewing ohne Genehmigung ist generell nicht erlaubt. Von Seiten der FIFA gibt es eine Erleichterung für Nichtkommerzielle Veranstalter. Das sagt der Weltfußballverband in seien Richtlinien zur Weltmeisterschaft:

"Eine Veranstaltung gilt als "Public-Viewing-Veranstaltung“, wenn bei der Veranstaltung eine Übertragung des Wettbewerbs zur Vorführung für ein Publikum zur Verfügung gestellt und von diesen angeschaut wird (unabhängig davon, ob es sich beim Publikum um die allgemeine Öffentlichkeit handelt oder nicht), und zwar an einem anderen Ort als in privaten Wohnräumen."

Die FIFA definiert nicht gewerbliche Veranstaltungen ebenfalls sehr genau. Sobald mit oder bei dem Public Viewing Einnahmen erzielt werden, ist die Veranstaltung gewerblich. Das kann auch schon durch den Verkauf von Bratwurst und Bier der Fall sein und zwar dann, wenn dies einen "erheblichen gewerblichen Vorteil" begründet. Bei der FIFA heißt es:

"Es wird vermutet, dass der Veranstalter eine Public-Viewing-Veranstaltung zu gewerblichen Zwecken durchführt, wenn zum Beispiel:

  • für die Vorführung der Übertragung direkt oder indirekt Eintrittsgelder verlangt werden oder
  • im Zusammenhang mit der Veranstaltung Sponsoring- oder andere gewerbliche Assoziierungsrechte genutzt werden oder
  • durch die Durchführung der Veranstaltung in jeglicher anderen als der hierin niedergelegten Weise ein geschäftlicher Vorteil erzielt wird."

Wenn Sie also ein Public Viewing nicht gewerblich organisieren wollen, müssen Sie mit der FIFA keine Lizenzvereinbarung abschließen. Bedenken müssen Sie allerdings die Genehmigung der Sende- und Aufführungsrechte durch die Fernsehanstalt, Gebühren für Verwertungsgesellschaften (GEMA), und die Genehmigung der Veranstaltung durch örtliche Aufsichtsbehörden.

FIFA zu Public Viewing im Internet