Social Media und das Arbeitsrecht

Social Media in der Unternehmenskommunikation können zum Fall für das Arbeitsgericht werden. Zum Beispiel dann, wenn einem Mitarbeiter wegen einer Äußerung bei Facebook gekündigt wurde. Deshalb müssen Social-Media-Aktivitäten auch arbeitsrechtliche Aspekte erwägen.

Ein wichtiger Hinweis: In diesem und weiteren Artikeln zum Thema "Rechtsgebiete und Social Media" geht es um eine generelle Bewertung und nicht um Rechtsauskünfte. Sie finden darin Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang mit Social Media in der Unternehmenskommunikation. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann stellen Sie diese bitte im experto-Forum. 

Konkrete Richtlinien für Social Media

Grundsätzlich gilt: Ob und wie Social Media in der Unternehmenskommunikation genutzt werden, darüber entscheidet jedes Unternehmen selbst. Diese Entscheidungen müssen den Mitarbeitern bekannt sein. So untersagen die meisten Unternehmen die private Nutzung von Computern, Internet, E-Mail und Telefon. Somit ist auch die eigene Facebook-Seite eigentlich tabu. Allerdings lassen sich auf dieser Basis keine tauglichen Social-Media-Projekte mit Mitarbeiterbeteiligung gestalten.

Für Social Media sollten Unternehmen konkrete Richtlinien haben und für jeden Mitarbeiter zugänglich machen. Für die Unternehmenskommunikation werden Social Media erst dadurch interessant, dass alle Mitarbeiter daran beteiligt sind. Wie passt dazu ein Verbot? Was lässt sich damit langfristig erreichen? Ich plädiere nicht allein für einen offenen Umgang mit Social Media.

Diese Position vertritt z. B. auch Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, der darüber im Internet schreibt: "Der beste Schutz für die Interessen des Unternehmens sind deshalb nicht Verbote des (mittelfristig) ohnehin Unvermeidlichen, sondern die rechtzeitige Schaffung der notwendigen Medienkompetenz bei den eigenen Mitarbeitern."

Trotzdem müssen schutzwürdige Interessen des Unternehmens gewahrt bleiben. Vom Patentschutz bis zu Daten aus der Buchhaltung gibt es Bereiche, in denen Social Media auch in absehbarer Zeit zwar für ein Umdenken, aber nicht für eine vollständige Transparenz sorgen werden. 

Handlungsbedarf besteht auch bei der Administration von Social-Media-Seiten. Bei Facebook, XING und selbst bei YouTube können diese sehr eng mit der Person verknüpft sein, die diese Seiten erstellt und betreut. Wie ist bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes damit zu verfahren? Kann z. B. die Herausgabe eines Facebook-Kontos gerichtlich erzwungen werden? Diese und andere Themen sind neu in der Arbeitswelt und auch für Arbeitsgerichte nicht immer einfach zu bewerten. 

In der Projektplanung sollten Social-Media-Vorhaben immer auf ihre arbeitsrechtliche Relevanz hin überprüft werden. Wo gibt es Widersprüche zu bestehenden Leitlinien oder Arbeitsverträgen? Beziehen Sie dabei immer die Personalabteilung, Personalvertretungen sowie die Rechtsabteilung bzw. eine Rechtsberatung ein.

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