Smalltalk-Thema: Altweibersommer

"An Mariä Namen" - so verkündet es der Volksmund - "sagt der Sommer 'Amen'". Der 12. September ist tatsächlich der Namenstag der Mutter Gottes. Aber ist dann der Sommer wirklich schon vorbei? Nein, gibt uns der Kalender Hoffnung: Herbstanfang ist offiziell der 22. September! Bis dahin sprechen wir vom Altweibersommer, den Sie auch zum Thema Ihres Smalltalks machen können.

Was hat es mit dem Altweibersommer auf sich? Diese Frage können Sie in Ihrem Smalltalk klären. Zunächst einmal aus meteorologischer Sicht: Der Übergang vom Sommer in den Herbst ist selten abrupt, und der Wechsel dieser Jahreszeiten wird häufig von einer Schönwetterperiode begleitet. In Deutschland sprechen wir vom "Altweibersommer".

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In den Vereinigten Staaten werden die ersten Septemberwochen bis zum Herbstbeginn ‚Indian Summer‘ genannt – doch aus anderen Gründen: In dieser Zeit endete bei den Indianern die Kriegssaison. Im Oktober fanden wegen des schlechten Wetters keine Überfälle auf weiße Siedler mehr statt.

Smalltalk-Thema: Etymologie des Altweibersommers
Woher stammt das Wort ‚Altweibersommer‘? Die Herkunft hat mit den hauchdünnen Spinnfäden zu tun, die im Sonnenlicht wie silbergraue Haare erscheinen und uns beim Spaziergang dieser Tage oft im Gesicht hängen bleiben. Aus den Fäden machte der Eingangs erwähnte Volksmund die Haare alter Frauen. In Wirklichkeit handelt es sich um ganz feine Netze, mit deren Hilfe sich junge Spinnen vom Wind forttragen lassen, bis sie irgendwo ein schützendes Quartier für den Winter finden.

Geben Sie diese Begründung in Ihrem Smalltalk zum Besten. Und fragen Sie Ihr Gegenüber, ob er vielleicht noch eine andere Erklärung für die Herkunft des seltsamen Wortes weiß.

Smalltalk-Thema: Der juristische Aspekt des Altweibersommers
Wetter, Wortherkunft … und was dann? Können Sie dem Altweibersommer vielleicht noch einen dritten Aspekt abringen? Durchaus, lautet die Antwort – und zwar einen juristischen:

Den Ausdruck ‚Altweibersommer‘ könnten manche Zeitgenossen als anstößig betrachten, werden doch gleich zwei Minderheiten diskriminiert. Tatsächlich gab es im Jahr 1989 ein diesbezügliches Urteil: Darin versicherten die Richter des Landgerichts Darmstadt, der Name verletze keineswegs die Persönlichkeitsrechte betagter Damen.