Machen Sie klar, dass die Kulanz kein Schuldeingeständnis ist

Bevor es zum Streit über eine unberechtigte Reklamation kommt, ist Kulanz meist die bessere Alternative. Vorsicht aber bei Kunden, denen Sie zutrauen, ihre Belange doch noch rechtlich durchzusetzen. Hier sollten Sie eindeutig klarstellen, dass Ihr Vorschlag, Kulanz zu zeigen, kein Schuldeingeständnis darstellt.
Einem Kunden nur aus Kulanz entgegenkommen
Die Formel lautet "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Zeigen Sie gegenüber einem Kunden Kulanz, können Sie beispielsweise folgende Formulierungen benutzen um klarzustellen, dass Ihre Kulanz kein Schuldeingeständnis ist:
"Aus Kulanzgründen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, kommen wir Ihnen gerne in diesem Punkt entgegen, auch wenn sich Ihre Reklamation als unberechtigt erwiesen hat."
oder
"Wir akzeptieren Ihren Vorschlag, den Preis zu mindern, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auch wenn es sich herausgestellt hat, dass wir den aufgetretenen Mangel nicht zu verantworten haben."