Zweisprachigen Vertrag gegen Auslegungsfehler absichern

Ein zweisprachiger Vertrag ist im Zuge der zunehmenden Internationalisierung keine Seltenheit mehr. Doch Übersetzungen bergen Risiken: Es kann immer zu Fehlinterpretationen durch die verschiedenen sprachlichen Nuancen kommen.

Ein zweisprachiger Vertrag ist anfälliger für Fehlinterpretationen
Egal wie gut eine Übersetzung ist, sie birgt immer die Möglichkeit einer Fehlinterpretation. Ein versetztes Komma, "wenn" an Stelle von "falls", eine leichte Veränderung der Reihenfolge der Wörter – all diese Dinge können die Bedeutung des Textes in der Übersetzung leicht verschieben.

Das bedeutet nicht, dass der Übersetzer einen Fehler gemacht hat, es sind schlicht kleine Unterschiede in der Ausdrucksweise, die sich in einer Übertragung des Vertrags in eine andere Sprache niederschlagen. Dadurch sind in der Übersetzung möglicherweise Interpretationsmöglichkeiten geben, die der Ursprungstext nicht hat.

Vetrag, Vertragsversion und Gerichtsstreit
Damit Mehrdeutigkeiten durch die verschiedenen Versionen eines zweisprachigen Vertrages nicht zu langwierigen Auseinandersetzungen über die Gültigkeit der einen oder anderen Version führen, sollte dem Vertrag eine Klausel hinzugefügt werden. Darin wird festgehalten, welche Version des Vertrags vor Gericht verwendet wird.

Beispielformulierung auf Deutsch:
Bei Auslegungsschwierigkeiten soll der deutsche Text dieses zweisprachigen Vetrags der maßgebende sein.

Beispielformulierung auf Englisch:
Should difficulties of interpretation arise, the German text of this bilingual contract shall be binding.