Zustellung: Empfänger verzogen – was nun?

Im Fall eines verzogenen Empfängers war es früher möglich, einfach die neue Adresse auf den ungeöffneten Umschlag zu schreiben. Die Post beförderte den Brief dann ohne Kosten weiter. Heute erfolgt dies nicht gratis, schreibt "Der Sekretärinnen-Briefe-Manager". Ihnen bleiben 3 Möglichkeiten:
  • Sie streichen die alte Adresse durch, schreiben daneben die neue und kleben noch einmal das nötige Porto – für den Standardbrief 55 Cent – darauf: Die Post befördert den Brief zur neuen Adresse.
  • Sie streichen die Adresse durch, schreiben daneben die neue und kleben kein Porto darauf: Auch dann wird der Brief befördert, aber der Empfänger zahlt das Porto plus eine zusätzliche Gebühr von 51 Cent! Sie streichen die Adresse durch und schreiben nur „Verzogen“ oder „Unbekannt verzogen“ daneben. Dann wird der Brief kostenlos zum Absender zurückbefördert.

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