von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Korrespondenz
Zwischen zwei gleichrangigen Teilsätzen steht immer ein Komma. Beispiel:
Gleichrangige Teilsätze, die mit „und" verbunden sind: Hier müssen Sie nicht mehr zwingend ein Komma setzen. Das liegt in Ihrem Ermessen. Beispiel:
Teilsätze oder Wortgruppen, die durch „oder", „beziehungsweise", „sowie", „wie" usw. verbunden sind, werden nicht mehr durch ein Komma getrennt.
Beispiele für die neue Kommasetzung:
Bei entgegenstellenden Bindewörtern wie „aber", „doch", „jedoch" und „sondern" müssen Sie allerdings ein Komma setzen. Beispiele:
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