von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Kommasetzung
Nach den Regeln der neuen Rechtschreibung gilt: Das zweite Komma kann bei Termin- und Ortsangaben wegfallen, wenn der Satz fortgeführt wird. Beispiele:
„Das Treffen findet am Mittwoch, dem 15. Juni, um 19 Uhr im Rathaus statt.“
„Das Treffen findet am Mittwoch, dem 15. Juni um 19 Uhr im Rathaus statt.“
„Wir haben unser Büro von Wiesbaden, Maistraße 38, nach Mainz, Gutenbergstraße 17, verlegt.“
„Wir haben unser Büro von Wiesbaden, Maistraße 38 nach Mainz, Gutenbergstraße 17 verlegt.“
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