Geschäftsbrief DIN 5008: Alles richtig machen (Teil 4)

Der Geschäftsbrief nach der DIN 5008 ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern schlicht ein Schriftstück, für das es viele formale Vorgaben gibt. Hier finden Sie die DIN-Regelungen alphabetisch sortiert. Teil 4: "E" bis "I".

Geschäftsbrief DIN 5008: Einheiten
Einheiten sind beispielsweise Längen- und Gewichtsbezeichnungen. Zwischen Zahlwert und Einheitsangabe steht jeweils ein Leerschritt: 9 kg, 34 mm, 80 W. Befinden sich die Zahlen im negativen Bereich, steht das Minuszeichen direkt vor der Zahl: -10 °C, -10 % Umsatz.

Geschäftsbrief DIN 5008: Einrückungen
Mit Einrückungen werden besondere Textpassagen hervorgehoben. Eingerückte Textpassagen haben nach oben und unten jeweils eine Leerzeile „Luft“. Die Einrückung beginnt 2,54 cm vom linken Schreibrand.

Geschäftsbrief DIN 5008: Einzüge
Keine Einzüge im Geschäftsbrief! Die DIN 5008 ist hier eindeutig. Einzüge sind in Europa in Printmedien üblich, jedoch nicht, wie in den USA, in der Geschäftskorrespondenz. Rücken Sie die erste Zeile eines Absatzes also nicht ein, sondern beginnen Sie am linken Schreibrand.

Geschäftsbrief DIN 5008: E-Mail-Adressen
Platzieren Sie Ihre E-Mail-Adresse im Informationsblock oder in der Kommunikationszeile.

Geschäftsbrief DIN 5008: geschäftliche E-Mail
Hier gelten die Vorgaben der DIN 5008 entsprechend:

  • Einzeiliger Zeilenabstand
  • Anrede wird mit einer Leerzeile vom Text abgesetzt
  • Fließtext ohne Worttrennungen
  • Abschnitte und Absätze wie im Geschäftsbrief
  • Abschluss, bzw. Signatur

Die Signatur besteht aus:  

  • Gruß 
  • Firmenname
  • Vor- und Zuname des Absenders
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
  • URL der Firmenhomepage

Geschäftsbrief DIN 5008: Euro
Der Euro wird mit EUR oder € angegeben. Für Centbeträge schreiben Sie beispielsweise 0,20 EUR.

Geschäftsbrief DIN 5008: Exponenten & Indizes
… werden direkt angefügt: a², (a-b)³.

Geschäftsbrief DIN 5008: Fettschrift
Mit der Fettschrift sollten Sie wie mit allen Hervorhebungen sparsam umgehen. Nach der DIN 5008 dürfen Sie den Betreff mit Fettschrift hervorheben, ansonsten wird sie für die Hervorhebung von Textpassagen oder einzelnen Wörtern verwendet. Beachten Sie: Das Satzzeichen, das direkt an den hervorgehobenen Text anschließt, steht auch in Fettschrift!

Geschäftsbrief DIN 5008: Fußnoten
Hinweiszeichen für Fußnoten sind hochgestellte arabische Zahlen. Nummerieren Sie Fußnoten fortlaufend, nicht jede Seite einzeln. Der Fußnotentext steht unten auf der Seite, auf der sich das Fußnotenzeichen befindet – aber das regelt Ihr Textverarbeitungsprogramm von selbst.

Geschäftsbrief DIN 5008 – Gedankenstrich
Der Gedankenstrich ist ein langer Bindestrich, das Sie mittels Sonderzeichen einfügen müssen. Vor und hinter dem Gedankenstrich steht jeweils ein Leerschritt. Satzzeichen folgen dem zweiten Gedankenstrich ohne Leerzeichen, so wie Sie es hier – ja, genau hier –, sehen können.

Geschäftsbrief DIN 5008: Grußformel
Die Grußformel wird mit einer Leerzeile vom Brieftext abgesetzt.
Für den Firmennamen oder die Behördenbezeichnung lassen Sie eine Leerzeile Abstand zur Grußformel. Die Unterschrift umfasst meist drei Leerzeilen – die DIN 5008 begrenzt die Anzahl der Leerzeilen jedoch nicht. Wiederholen Sie den Namen des Unterzeichnenden unter der Unterschrift maschinell, und kürzen Sie den Vornamen nicht ab. Der maschinell geschriebene Name steht weder in Klammern noch in Bindestrichen.

Geschäftsbrief DIN 5008: Erweiterte Grußformel
Bei der erweiterten Grußformel müssen Sie nach dem Firmennamen noch Zusätze wie „ppa.“ oder „i. A.“ unterbringen. Dazu gibt die DIN 5008 nur Beispiele, in denen die drei Leerzeilen vor dem maschinengeschriebenen Namen beibehalten werden, und die Zusätze ebenfalls maschinell eingefügt werden. Gemäß § 51 HGB müssen Prokuristen jedoch mit einem die Prokura andeutenden Zusatz zeichnen, so dass die Unterschriftsvollmachten eigentlich entsprechend mit der Hand geschrieben werden müssten.

Geschäftsbrief DIN 5008: Hervorhebungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Hervorhebungen:

  • Fettdruck
  • Unterstreichen
  • Kursivschrift 
  • S p e r r e n
  • VERSALIEN
  • Zentrieren
  • „…“
  •           Einrücken
  • andere Schriftarten und andere Schriftgrößen.

Wofür auch immer Sie sich entscheiden, die Satzzeichen am Ende des hervorgehobenen Textes müssen mit hervorgehoben werden.

Geschäftsbrief DIN 5008: Informationsblock
Der Informationsblock im Geschäftsbrief beginnt nach DIN 5008 auf Höhe der ersten Zeile des Anschriftenfeldes und 125,7mm vom linken Blattrand entfernt. Die Reihenfolge der Informationen ist vorgegeben:

  • Ihr Zeichen:
  • Ihre Nachricht vom:
  • Unser Zeichen:
  • Unsere Nachricht vom:
  • (leer)
  • Name:
  • Zimmer:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • E-Mail:
  • (leer)
  • Datum:

Statt „Name“ können Sie auch „Ihr Gesprächspartner“ oder „Ihr Ansprechpartner“ schreiben. Wenn Sie nicht alle Angaben im Informationsblock machen, können Sie auch Zeilen weglassen.

Geschäftsbrief DIN 5008: Inhaltsverzeichnis
Ein Inhaltsverzeichnis wird mit Abschnittsnummern gegliedert, von denen der Text immer mindestens zwei Leerschritte Abstand hat. Hinter den Abschnittsnummern stehen keine Punkte, und sie befinden sich in derselben Fluchtlinie. Der Text, zusammen mit eventuellen Überschriften, bildet eine zweite Fluchtlinie.