Die DIN 5008 für Geschäftsbriefe git auch für Ihre E-Mail-Korrespondenz

Leider vergessen immer mehr Menschen, dass auch bei geschäftlichen E-Mails die für Geschäftsbriefe obligatorische DIN 5008 gilt. Das führt dazu, dass die E-Mail-Korrespondenz immer groteskere Formen annimmt. Doch was bei E-Mails unternehmensintern akzeptiert ist, gilt dank der DIN 5008 noch lange nicht im Außenverhältnis. Orientieren Sie sich bei Ihrer externen E-Mail-Korrespondenz an folgende Richtlinien der DIN 5008.

DIN 5008 die 1.

Die Regelungen zu E-Mails beziehen sich auf die Verwendung als Geschäftsbriefersatz. Anschrift, Verteiler und Betreff sind deshalb vorgegebene Zeilen des E-Mail-Kopfes.

DIN 5008 die 2.

Die Betreffzeile muss immer ausgefüllt werden. Informieren Sie dort stichwortartig und aussagekräftig über den Inhalt Ihrer E-Mail. Der Betreff hat eine zentrale Bedeutung für die Bearbeitung und Verwaltung von E-Mails und ist daher auch ohne DIN 5008 zwingend erforderlich.

DIN 5008 die 3.

Die Anrede ist bei E-Mails als Geschäftsbriefersatz ein fester Bestandteil. Sie beginnt ganz oben im Textfeld und wird durch eine Leerzeile vom Text getrennt.

DIN 5008 die 4.

Der Text wird mit einfachem Zeilenabstand als Fließtext ohne Worttrennungen erfasst; zwischen Absätzen steht eine Leerzeile.

DIN 5008 die 5.

Der Abschluss einer E-Mail enthält mit einer Zeile Abstand zum Text den Gruß sowie Kommunikations- und Firmenangaben. Zwingend sollte er auch Ihre E-Mail und/oder Internet-Adresse enthalten.

Die E-Mail als Geschäftsbriefersatz nach DIN 5008:

Sehr geehrter Herr Mustermann, (… TEXT …)

Mit freundlichen Grüßen

Royal GmbH

Tanja Christ

Telefon: +49 2280 123456
Fax: + 49 2280 123457
E-Mail: tanja.christ@t-online.de
Internet: www.royal-gmbh.de