von Achim Behn, veröffentlicht in Gesprächsführung
Aufsehen erregendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern! Die Richter sagen: Klauseln im Arbeitsvertrag, die zum Stillschweigen der Höhe der Bezüge verpflichten, sind unwirksam.
Gehalt von Arbeitnehmern: Nutzen Sie die Chance zur Kommunikation mit Ihren Kollegen
Das Gericht weist darauf hin, dass das Gespräch mit den Arbeitskollegen schließlich die einzige Möglichkeit sei festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohnhöhe den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalte. Sie sind sich unsicher, ob Sie so gut wie Ihre Kollegen behandelt werden und trauen sich nicht, wegen der Klausel, darüber zu reden? Das dürfen Sie jetzt.
Gehalt von Arbeitnehmern: Über die Höhe reden ist vom Landesarbeitsgericht erlaubt
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil (Az.: 2 Sa 237/09) sich auf die Seiten der Arbeitnehmer gestellt. Ein Arbeitnehmer hatte sich dort trotz der Klausel in seinem Vertrag mit einem Kollegen über seine Bezüge ausgetauscht und prompt eine Abmahnung erhalten. Gegen die zog er vor Gericht und gewann.
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