von Achim Behn, veröffentlicht in Gesprächsführung
Fallbeispiel: Kündigungsschutzverfahren
Eine Mitarbeiterin klagte gegen ihre Kündigung und hatte damit Erfolg. Sie teilte daraufhin ihrem Chef mit, dass sie wieder zu Arbeit erscheinen wolle.
Vom Chef kam keine Reaktion. Die Frau blieb zu Hause und wurde dafür prompt abgemahnt. Zu Unrecht, wie die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg entschieden (Az: 26 Sa 1840/09).
Schlussfolgerung für Sie: Nach erfolgreicher Gegenwehr gegen eine Kündigung müssen Sie den Mitarbeiter erst wieder förmlich dazu auffordern, seine Arbeit aufzunehmen.
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Mein Name ist Achim Behn. Ich bin Ihr Experte und Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Rhetorik.