Zu dritt – Wie geht es weiter mit dem Job?

Kinder zu bekommen und diese groß zu ziehen ist eine große Verantwortung. Doch auch der Beruf ist wichtig, nicht nur wegen der finanziellen Seite, sondern insbesondere aufgrund des eigenen Marktwertes. Weiterhin steht der Gesetzgeber zwar auf der Seite der Eltern, die Wirklichkeit sieht jedoch meist anders aus. Die Rückkehr in den Job sollte von daher gut geplant werden.

Planen Sie Ihren zukünftigen Job schon vor der Elternzeit

Kind und Beruf zu vereinbaren bedarf einer guten Organisation. Oftmals steht eine berufliche Neuorientierung nach der Elternzeit ins Haus. Machen Sie sich Ihre Gedanken so früh wie möglich und besprechen Sie die vorhandenen Möglichkeiten mit Ihrem Partner. Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Soll es nach der Elternzeit nur noch einen Hauptverdiener geben?
  • Wollen Sie beide zurücktreten und nur noch Teilzeit arbeiten?
  • Möchten Sie weiterhin Vollzeit arbeiten oder wäre eine Teilzeitbeschäftigung richtiger für Sie?

Ermitteln Sie die Möglichkeiten bei Ihrem bestehenden Arbeitgeber

Finden Sie heraus, welche Möglichkeiten Sie bei Ihrem bestehenden Arbeitgeber haben. Laut Gesetz haben Sie nach der Elternzeit zumindest Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, sofern Ihr alter Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung stehen sollte.

Das Gesetz räumt Ihnen zwar einen Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit ein, jedoch sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass es seitens Ihres Arbeitsgebers keine Verpflichtung gibt, für Sie eine Teilzeitstelle einzurichten, auch wenn Sie dies wünschen. Aus betrieblichen Gründen, kann der Arbeitgeber dies ablehnen, wenn das Unternehmen zum Beispiel keine Teilzeitarbeitsplätze anbietet.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber

Wenn Sie die Absicht haben, bei Ihrem alten Arbeitgeber zu bleiben,  ist es ratsam, mit ihm während der Elternzeit in Kontakt zu bleiben und das bislang gute Verhältnis aufrecht zu erhalten. Sie signalisieren damit weiterhin Ihre Bereitschaft, auch zukünftig im Berufsleben bleiben zu wollen, was die Chancen erhöht, dass das Unternehmen Sie auch über die Elternzeit hinaus beschäftigen wird.

Schon während der Elternzeit steht Ihnen eine Teilzeitbeschäftigung von 15 bis 30 Stunden pro Woche zu, wenn Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren. Viele Unternehmen sind mittlerweile recht flexibel in der Handhabung von Teilzeitbeschäftigungen und mit den heutigen technischen Möglichkeiten besteht durchaus die Möglichkeit eines Telearbeitsplatzes. Sprechen Sie mit Ihrem Chef darüber.

Regeln Sie die Betreuung Ihres Kindes

Möchten Sie nach der Elternzeit wieder arbeiten, dann ist es ratsam, die Kinderbetreuung schon vor Antritt der Elternzeit zu regeln. Gibt es ausreichend Kinderkrippen in Ihrer Nähe? Bestehen Betreuungsmöglichkeiten bei den Großeltern? Vielleicht können Sie sich ja auch mit anderen Müttern zusammen tun und eine Mini-Kindergruppe gründen, die abwechselnd von den Müttern und/oder Vätern betreut wird?

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