von Alexandra Döll, veröffentlicht in Vorstellungsgespräch
Bewerber beklagen häufig unterschiedliche Probleme im Bewerbungsprozess wie etwa gar keine Reaktion auf Ihre Bewerbung, ordentlich eingereichte Unterlagen sind nach Rücksendung verschmutzt, unfreundliche und/oder unpersönliche Absagen.
Dies ist verständlicherweise sehr ärgerlich, aber auch die Menschen auf der anderen Seite des Schreibtischs - also die Personalverantwortlichen - erleben eine Vielzahl von merkwürdigen Verhaltensweisen, die das Aus für den Bewerber im Auswahlprozess bedeuten; egal, wie gut die Unterlagen auch aufbereitet waren.
Im Folgenden lesen Sie, welches Verhalten für Bewerber zum Ausschluss vom weiteren Auswahlprozess führt.
Richtig bewerben: Bitte keine lieblos aufbereiteten Unterlagen
Oft folgt das Aus bereits anhand der eingereichten Unterlagen:
Grundregeln guten Benehmens beachten
Eine Umfrage von careerbuilder.de unter europäischen Führungskräften ergab, dass sich auch manche Bewerber nicht an die einfachsten Regeln von Höflichkeit und Anstand halten können. Als besonders kuriose Fälle wurden genannt:
Diese Beispiele scheinen extrem anzumuten, kommen jedoch in der Praxis gar nicht so selten vor, wie es auf den ersten Blick scheint.
Richtig bewerben: Keine übermäßige Arroganz
In der Praxis kommt es häufiger vor, dass sich formal geeignete Kandidaten durch die Definition ihrer eigenen Person über ihren fahrbaren Untersatz ins Abseits katapultieren. So lehnte ein Revisor die ihm angebotene Stelle trotz eines Jahresgehaltes von 100.000 Euro zuzüglich Dienstwagen ab mit der Begründung, dass ihm ein Audi A8 als Dienstwagen zu "popelig" sei, unter einem Porsche fangen Menschen für ihn erst gar nicht an.
Einer Referentin einer bundesweit agierenden Personalvermittlungsfirma für Fach- und Führungskräfte ist es passiert, dass sie sich von einem Bewerber, den sie zum Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen begleiten sollte, anreden lassen musste, weil sie mit einem französischen Kleinwagen vorfuhr - der Bewerber selbst fuhr einen 5er BMW. Doch außer der Tatsache, dass der Kandidat einen BMW fuhr, konnte er sich im Gespräch weder persönlich noch fachlich für das Unternehmen interessant machen.
... aber auch keine zu große Bescheidenheit
Neben Arroganz gibt es jedoch auch das andere Extrem: Bewerber reden sich und ihre in den Unterlagen dokumentierten Fähigkeiten schlecht. Wenn ihnen gute MS Office-Kenntnisse bescheinigt werden, schwächen sie dies ab ("So gut bin ich auch wieder nicht am Computer...") und auch eine lange Betriebszugehörigkeit wird eher als Glücksfall denn als tatsächliche dauerhafte Zufriedenheit des (früheren) Arbeitgebers mit der Arbeitsleistung des Bewerbers abgetan.
Auch bei übermäßiger Bescheidenheit und dem Schlechtreden der eigenen Qualifikationen bedeutet dies in vielen Fällen das Aus, denn kein Arbeitgeber wünscht sich einen Mitarbeiter mit übergroßer Bescheidenheit und mangelndem Selbstvertrauen, da dies auch auf eine mangelnde Konfliktfähigkeit schließen lässt.
Sie sehen: Beide Extreme im Vorstellungsgespräch: Arroganz und übermäßige Bescheidenheit, sind kaum dazu geeignet, sich eine neue Stelle zu sichern - und schlechtes Benehmen erst recht nicht.
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