Der Lerneffekt von Vorstellungsgesprächen mit negativem Ausgang

Häufig sind Bewerber frustriert, wenn Vorstellungsgespräche in irgendeiner Hinsicht für sie negativ verlaufen sind. Der Lerneffekt ist jedoch auch bei Vorstellungsgesprächen mit etwaigen negativen Aspekten nicht zu unterschätzen.

Selbstverständlich sollte sich jeder Kandidat nach einem Vorstellungsgespräch mit nicht so gutem Ausgang fragen, ob er eventuell etwas falsch gemacht hat, wie z. B. fehlende Höflichkeit, für die Branche unpassendes Outfit, mangelnde fachliche Kenntnisse für die ausgeschriebene Position usw.

Vielfach liegen die Fehler jedoch nicht beim Bewerber, und auch, wenn ein Vorstellungsgespräch einen eher negativen Verlauf genommen hat, so kann der Kandidat für das nächste Gespräch bzw. möglicherweise ähnliche Situationen im Bewerbungsprozess etwas dazu lernen.

Wenn der Personalverantwortliche alles am Kandidaten in Frage stellt

Häufig kommt es vor, dass Bewerber mit vermeintlich negativen Aspekten an ihrer Person oder ihrem beruflichen Werdegang regelrecht abgebügelt werden. Der eine Personaler wünscht sich u. U. eher einen Generalisten, der viele Fachgebiete gut beherrscht, der andere eher einen Spezialisten, der nur in einem kleinen Feld besonders versiert ist. Wenn der Personalverantwortliche Sie oder Ihre Kompetenz in Frage stellt, weil Sie z. B. zu spezialisiert bzw. zu breit aufgestellt sind, so können Sie lernen, auch mit direkten verbalen Angriffen offen umzugehen und eine gewisse Gelassenheit gegenüber möglichen Provokationen zu entwickeln. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob Sie dauerhaft in einem Unternehmen glücklich werden können, das Sie bzw. Ihren beruflichen Werdegang schon vor der Einstellung in Frage stellt.

Manche Personaler wählen diese Form des Interviews lediglich als Stresstest, anderen wiederum scheint es eher um einen persönlichen Angriff zu gehen, wobei sich dann die Frage stellt, warum das Unternehmen den Kandidaten überhaupt zum Gespräch eingeladen hat.

Lerneffekt auch für Gehaltsverhandlungen

Unter der Prämisse, dass Sie sich vorher über Ihren Marktwert bzw. ein branchen- und tätigkeitsbezogenes angemessenes Gehalt informiert haben, können Sie auch beim nächsten Mal souverän reagieren, wenn ein Unternehmen Ihnen lediglich ein Gehalt zahlen möchte, das weit unter dem Branchendurchschnitt liegt.

Auch bei ärgerlichen Situationen im Vorstellungsgespräch höflich bleiben

Selbst, wenn Sie im Vorstellungsgespräch persönlich angegriffen werden oder Ihnen nur ein Minimal-Gehalt geboten wird, das weder Ihrer Qualifikation noch der Tätigkeit an sich angemessen ist, ist und bleibt Höflichkeit oberstes Gebot. Sie können und sollten Ihren Gesprächspartner höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass Sie für dieses Gehalt nicht arbeiten werden und ggf. deutlich machen, dass Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Dies gilt analog auch für den Fall, dass Ihr Gesprächspartner Ihre beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen in Abrede stellen will. Ein selbstbewusstes, bestimmtes Auftreten ist in jedem Fall besser als zwischenmenschliches Porzellan durch eine unangemessene, unsachliche Wortwahl zu zerschlagen.