Probleme im Bewerbungsprozess: Worüber sich Bewerber am meisten ärgern

Während Arbeitgeber sich meist über mit Fehlern behaftete Bewerbungsunterlagen oder schlechtes Benehmen im Vorstellungsgespräch ärgern, ärgern sich viele Bewerber umgekehrt über den Umgang, den manche Arbeitgeber ihnen gegenüber an den Tag legen. Wie Sie am besten mit Problemen im Bewerbungsprozess umgehen, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

In der aktuellen Ausgabe des Magazins „HR aktuell“ geben Bewerber an, worüber sie sich am meisten im Bewerbungsprozess ärgern:

  • überhaupt keine Reaktion des Unternehmens auf ihre Bewerbung oder eine Absage erst Monate nach Versand der Unterlagen
  • abwertende, nichtssagende Standard-Absagen wie z. B. „Leider können wir Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigen. Bitte haben Sie Verständnis für unsere Absage.“
  • obwohl der Kandidat zum Vorstellungsgespräch im Unternehmen gewesen ist, wird in einer Absage hierauf kein Bezug genommen. Stattdessen erhält der Bewerber genau die gleiche Standard-Absage wie alle anderen Kandidaten, die nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen waren
  • keine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen bzw. die Rücksendung der Unterlagen eines anderen Kandidaten
  • unnötig lange Entscheidungsprozesse bei der Besetzung der Stelle, d. h. wenn der Kandidat Wochen nach dem Gespräch oder den Gesprächen immer noch keine endgültige Zu- oder Absage erhalten hat.

Probleme im Bewerbungsprozess: Auch in Vorstellungsgesprächen ärgern sich Bewerber

Während Arbeitgeber von ihren Kandidaten angemessene Kleidung und ein höfliches Benehmen erwarten, legen leider viele Firmen bei ihrem eigenen Umgang mit Bewerbern im Vorstellungsgespräch nicht die gleichen Maßstäbe an den Tag, die sie von ihren Kandidaten in der engeren Auswahl erwarten.

Insbesondere Bewerberinnen ärgern sich sehr oft darüber, dass mehr ihr Äußeres im Vordergrund steht als ihre fachlichen und persönlichen Voraussetzungen. Bei überdurchschnittlich gut aussehenden Bewerberinnen werden oft versteckte Hinweise gegeben, dass man der Kandidatin aufgrund ihres ansprechenden Äußeren keine qualifizierte Arbeit zutraut, während Bewerberinnen, die in irgendeiner Form vom gängigen Schönheitsideal abweichen, beispielsweise gefragt werden, ob sie nicht der Meinung seien, mal mindestens fünf Kilo abspecken zu können – oft leider von Herren, die selbst nicht gerade das Zeug zum Dressman hätten.

Manche Kandidaten fühlen sich in Gesprächen regelrecht veräppelt angesichts einiger Fragen, die alleine schon durch den Lebenslauf und die beigefügten Zeugnisse beantwortet werden. Wenn jemand beispielsweise mehrere Jahre erfolgreich Übersetzungen angefertigt hat und ihm in seinen Arbeitszeugnissen stets gute bis ausgezeichnete Leistungen in diesem Bereich bescheinigt werden, mutet es für den Kandidaten doch recht seltsam an, wenn er gefragt wird, woher er denn Englisch könne.

Dies gilt analog auch für den Fall, dass jemand, der jahrelang erfolgreich im Rechnungswesen gearbeitet hat, gefragt wird, ob er überhaupt die vier Grundrechenarten beherrscht und wo er diese gelernt hat. Durch solche überflüssigen Fragen sorgt der Arbeitgeber eher dafür, dass auch gute Kandidaten von einer möglichen Einstellung im Unternehmen Abstand nehmen.

Der Umgang des Bewerbers mit solchen Problemen im Bewerbungsprozess

Selbstverständlich ist es ärgerlich für Sie als Bewerber, wenn ehemals ordentliche Unterlagen total zerfleddert zurückkommen, Sie die Unterlagen eines anderen Bewerbers erhalten oder überhaupt keine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten bzw. wenn das Vorstellungsgespräch eher wie ein Kreuzverhör – allerdings nicht im Sinne eines Stress-Interviews – anmutet oder im Gespräch alles in Abrede gestellt wird, was Sie in Ihrem bisherigen Berufsleben geleistet haben.

Auch wenn es im ersten Moment schwer fallen mag: Nehmen Sie es mit einer gehörigen Portion Humor und seien Sie froh, wenn Sie bei einem solchen Unternehmen nicht angefangen haben, denn der Umgang mit Bewerbern und somit potentiellen Mitarbeitern spiegelt in aller Regel auch den Umgang der Firma mit bereits dort tätigen Mitarbeitern wider.

Ein Arbeitsvertrag nützt Ihnen und Ihrem Selbstwertgefühl nichts, wenn Sie den gerade angetretenen Job nach wenigen Wochen am liebsten schon wieder kündigen würden oder Sie sich aufgrund eines rüden Umgangs mit Mitarbeitern nachher bis hin zum Burnout ärgern.

Bedenken Sie dabei immer: Der Arbeitgeber hat zwar das Recht, Sie auf Herz und Nieren zu prüfen und zu überlegen, ob Sie dauerhaft ein guter Mitarbeiter für ihn wären. Umgekehrt steht aber auch Ihnen das Recht zu, kritisch zu prüfen, ob dieses Unternehmen dauerhaft für Sie in Betracht kommt.

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