Mögliche Gründe für Absagen auf Bewerbungen

Für viele Bewerber ist es mittlerweile leider traurige Realität, überhaupt keine Antworten mehr auf Bewerbungen zu erhalten oder vielfach unpersönliche bis unfreundliche Absagen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufen sich jedoch die unfreundlichen Absagen, können dahinter (Cyber)-Mobbing-Kampagnen stecken.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Arbeitnehmerin von Anfang 30 mit abgeschlossenem BWL-Studium und sechs Jahren Berufserfahrung wurde im Jahr 2007 arbeitslos, da ihre Stelle wegrationalisiert wurde. Aufgrund ihrer Qualifikation und Berufserfahrung ging sie jedoch davon aus, dass ihre Arbeitslosigkeit nicht allzu lange andauern würde. Obwohl sie eine Vielzahl von Bewerbungen verschickte, kamen immer nur Absagen, oft mit Texten wie „Leider können wir Sie nicht weiter berücksichtigen.“ oder „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir von einer Einstellung absehen möchten.“

Sowohl ihrem Vermittler auf der Arbeitsagentur als auch ihr selbst kamen diese Reaktionen nach einigen Monaten komisch vor, sodass sie Nachforschungen anstellte, denn an den Arbeitszeugnissen, die sie von ihren bisherigen beiden Arbeitgebern bekommen hatte, konnte es nicht liegen, da beide ihr gute bis sehr gute Arbeitszeugnisse ausgestellt hatten.

Telefonate mit früheren Arbeitgebern – oft gang und gäbe

Ein guter Freund der Kandidatin rief bei beiden früheren Arbeitgebern an und gab sich dort wiederum selbst als Arbeitgeber aus, der an der Einstellung der Kandidatin interessiert war und Erkundigungen über die Bewerberin bei ihren früheren Arbeitgebern einholen wollte, da Arbeitszeugnisse vielfach nicht immer aussagekräftig sind.

Das Telefonat mit dem zweitem Unternehmen ergab, dass das Arbeitszeugnis und die tatsächliche Beschreibung der Bewerberin erheblich voneinander abwichen, denn der zweite Arbeitgeber lästerte am Telefon regelrecht über seine ehemalige Arbeitnehmerin und stellte sie als faul, unengagiert und stets bereit zu sexuellen Gefälligkeiten dar.

Durch dieses Telefonat wurde der Kandidatin klar, warum sie so oft unfreundliche Absagen erhalten hatte, denn wenn auch andere Firmen, bei denen sie sich beworben hatte, ebenfalls solche Aussagen von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten hatten, war es durchaus verständlich, dass niemand eine Einstellung der Bewerberin in Betracht zog.

Sie schaltete daraufhin einen Anwalt ein, der bei dem betreffenden Unternehmen Antrag auf Unterlassung stellte und anderenfalls mit Klage drohte. Nachdem diese Missstände beseitigt waren, fand die Kandidatin binnen zwei Monaten eine neue Stelle.

Mögliche Anzeichen für Kampagnen gegen den Bewerber

Dieses Beispiel mag extrem anmuten, kommt aber leider gar nicht so selten in der Realität vor, denn auch manche Arbeitgeber nehmen es mit Sozialverhalten und Gesetz nicht so genau.

Mögliche Anzeichen für solche oder ähnliche Kampagnen gegen einen Bewerber sind:

  • Trotz guter Qualifikation und Arbeitszeugnisse erfolgen keine Einladungen zu Gesprächen bzw. sehr unfreundliche Absagen – auch wenn dies heute leider vielfach zum traurigen Standard gehört
  • Stammkunden, die bisher mit Ihren Leistungen zufrieden waren, wenden sich plötzlich von Ihnen ab und sind fortan nicht mehr für Sie erreichbar
  • Sofern Sie in Online-Foren aktiv sind: Die Zahl Ihrer Social Media-Likes und/oder Freunde nimmt drastisch ab bzw. tendiert praktisch über einen längeren Zeitraum gegen Null.

Möglichkeiten, sich gegen solche Kampagnen zu wehren

Da Arbeitszeugnisse für viele Arbeitgeber heute kein aussagekräftiges Medium mehr sind, da viele Arbeitnehmer sogar mit einem guten Zeugnis regelrecht weggelobt wurden, ist es durchaus gang und gäbe, Erkundigungen bei früheren Arbeitgebern einzuziehen. Ggf. bietet sich ein wie im oben beschriebenen Fall geführtes Telefonat durch einen guten Freund an, um herauszufinden, ob da ein früherer Arbeitgeber Unwahrheiten, die die Tatbestände Rufschädigung, Verleumdung und/oder Beleidigung erfüllen, über Sie als Bewerber verbreitet.

Googeln Sie nach Möglichkeit gelegentlich Ihren eigenen Namen, um herauszufinden, was über Sie im Netz kursiert. Viele Kandidaten sind schon aus allen Wolken gefallen, wenn sie herausgefunden haben, dass frühere Arbeitgeber, Freunde und Bekannte in der Anonymität des Netzes massive Intrigen gegen sie gesponnen haben.

Vorsicht: Nicht jede negative Kritik im Netz ist gleichzusetzen mit Cyber-Mobbing

Egal, mit was Sie haupt- oder nebenberuflich erfolgreich sind – als Autor, dem Verkauf von selbstgefertigten Strickwaren oder selbstgemalten Bildern usw. – dies wird ggf. auch immer Neider auf den Plan rufen, die dann versuchen, Ihre Leistungen durch Kritik, egal, ob fundiert oder nicht, zu schmälern. Wenn jemand z. B. in einem Online-Forum schreibt „Das Buch von XY gefällt mir nicht, weil das Cover grün ist und ich da stilistische Schwächen gesehen habe.“, ist das zwar keine sehr fundierte Kritik, ist aber noch nicht mit Cyber-Mobbing gleichzusetzen. Hier würde noch das Prinzip der Meinungsfreiheit gelten.

Anders sähe es aus, wenn Sie als Kinderschänder, Steuerhinterzieher, Menschenhändler o. ä. im Netz diffamiert würden, gerne in Verbindung mit denen von ihnen hergestellten oder vertriebenen Produkten. Hierbei wären die Tatbestände der Verleumdung erfüllt.

Nun mag man sich fragen, warum es immer wieder Menschen gibt, die Verleumdungen im Internet teilen oder die sogar massive Cyber-Mobbing-Kampagnen unter Facebook liken, doch in diesen Fällen greift leider vielfach das Prinzip der Beeinflussbarkeit und des Mottos „Wer im Netz am lautesten schreit, hat Recht.“ – auch wenn dies vielfach nicht zutrifft.

Je nach Lage des Einzelfalls sollten Sie bei Kampagnen, die sich gegen Sie als Person richten – egal, ob im wirklichen Leben oder im World Wide Web – immer juristischen Beistand zurate ziehen.

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