Arbeitszeugnis: Was Sie den Schlusssätzen entnehmen können
Besonders dem Zeugnisende kommt mittlerweile ein großer Wert zu – mehr als der Zufriedenheitsaussage. Bei einem guten Arbeitszeugnis wird dem Arbeitnehmer für seine Leistungen gedankt, das Ausscheiden bedauert und es werden gute Wünsche für seine berufliche und private Zukunft geäußert. Das Sahnehäubchen auf dem Zeugnis ist die Aussage, man würde den Arbeitnehmer jederzeit wieder einstellen.
Außerdem können Sie diesen Passagen entnehmen, wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Hat der Arbeitnehmer gekündigt, so lesen Sie im Arbeitszeugnis: "Sein Ausscheiden erfolgte auf eigenen Wunsch". Hat man sich "einvernehmlich getrennt" oder steht dort nur "Das Arbeitsverhältnis endete am…", so erfolgte die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Formale Kriterien für ein gutes Arbeitszeugnis – und was daraus hervorgeht
- Äußere Form
Firmenpapier, fehlerfreie Orthografie (Fehler können eine absichtliche Wertminderung bedeuten), sauber, unbeschädigt und ohne Knicke, Überschrift vorhanden - Einleitung
Vorstellung des Arbeitnehmers mit vollständigem Namen, akademischem Grad, Titel, Geburtstag und -ort, Anschrift - Beginn und Ende der Beschäftigung
Der Beschäftigungsbeginn steht in der Einleitung, das Ende oft erst am Schluss des Zeugnisses. - Tätigkeitsbeschreibung
Typische Merkmale des Aufgabenbereichs, der Funktion und des Arbeitsplatzes. Hier gilt: je ausführlicher, desto qualifizierter. - Leistungsbeurteilung
Leistungsfähigkeit und -bereitschaft, Arbeitsweise und -ergebnisse, Erfolge, Führungsverhalten, Fortbildungen, Zufriedenheitsaussage - Verhaltensbeurteilung
Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern, Dritten (beispielsweise Kunden, Lieferanten, anderen Geschäftspartnern) in dieser Reihenfolge (Abweichungen nicht ignorieren – zum Beispiel, wenn der Chef erst nach den Kollegen genannt wird) - Schlussabsatz
Dank für Leistungen, Bedauern über das Ausscheiden, Zukunftswünsche (s.o.) - Unterschrift
Unterschrift des Fachvorgesetzten zwingend, weitere Unterschriften: je höher, desto besser. Bei Führungskräften unterschreibt die Geschäftsleitung - Ausstellungsdatum
Datum, an dem das Arbeitszeugnis ausgestellt wurde. (Je größer der Abstand zum Ausscheiden, desto größer der Verdacht auf inhaltliche Auseinandersetzungen, eventuell sogar gerichtlich.)