Kleinigkeiten, die im Bewerbungsprozess zur Absage führen

Große Fauxpas im Bewerbungsprozess sind selbstverständlich gefälschte Zeugnisse, Unterlagen, die vor Fehlern nur so wimmeln, unentschuldigte Unpünktlichkeit beim Vorstellungsgespräch, stets negative Aussagen über frühere Arbeitgeber, total überzogene Gehaltsvorstellungen usw.

Es müssen jedoch gar nicht so gravierende, offensichtliche Punkte sein, die für einen Bewerber das Aus bedeuten können.

Anschreiben: Die persönliche Anrede des Ansprechpartners
Sofern in der Anzeige der Name eines Ansprechpartners angegeben ist, sollte es ein Leichtes sein, diesen korrekt im Anschreiben zu übernehmen. Wenn der Name des Adressaten trotzdem falsch geschrieben ist oder nur die sehr globale Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" verwendet wird, kann dies bereits das Aus bedeuten, da der Personaler davon ausgeht, dass das Interesse des Bewerbers nicht sehr groß sein kann, da er die Anzeige offensichtlich nicht richtig gelesen hat.

Häufig sind jedoch nur sehr globale Adressaten wie etwa die Personalabteilung bzw. Abteilung Human Resources genannt. Um echtes Interesse an der Stelle zu dokumentieren, empfiehlt es sich bei Angabe einer Telefonnummer in der Ausschreibung, beim Unternehmen anzurufen und einen konkreten Ansprechpartner zu erfragen, an den die Bewerbung gerichtet werden kann. Bleibt auch dieses Telefonat ergebnislos, d. h. Ihnen wird gesagt, dass tatsächlich eine Bewerbung ohne Nennung eines konkreten Ansprechpartners erwünscht ist, sollten Sie das natürlich so akzeptieren. Dann ist es selbstverständlich auch kein Problem, die globale Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" im Anschreiben zu verwenden.  

Wird Ihnen bei einem Anruf in der Personalabteilung ein konkreter Ansprechpartner genannt, an den Sie Ihre Bewerbung richten sollen, lassen Sie sich den Namen nach Möglichkeit buchstabieren. Es geht zwar nicht die Welt unter, wenn Sie Meyer mit "ey" schreiben anstatt im konkreten Fall richtigerweise mit "ai", aber Herr oder Frau Maier wird es unter Umständen als Desinteresse werten, wenn Sie sich im Vorfeld nicht über die korrekte Schreibweise seines oder ihres Nachnamens informiert haben.

Vorstellungsgespräch: zu häufige Namensnennung ist ebenso schlecht wie gar keine Anrede
Angenommen, Ihr Gesprächspartner beim Vorstellungstermin heißt Konrad Müller: Dann sollten Sie ihn in jedem Fall auch mit den Worten "Guten Tag, Herr Müller!" begrüßen. Das Weglassen des Namens bei der Begrüßung kann auf mangelnden Respekt gegenüber ihrem Gesprächspartner schließen lassen. Auch im Gespräch sollten Sie Herrn Müller regelmäßig mit seinem Namen ansprechen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie den Namen des Interviewers in jedem zweiten Satz unterbringen müssen.

Es wirkt sehr gekünstelt und beinahe komisch, wenn Sie auf Fragen Ihres Gesprächspartners so antworten: "Wissen Sie, Herr Müller, nach meinem Abitur im Jahr 1997 war ich noch recht unentschlossen, was meinen weiteren beruflichen Werdegang betraf. So, Herr Müller, habe ich beschlossen, zunächst ein Jahr in den USA als Au pair-Mädchen bei einer vierköpfigen Gastfamilie in New Jersey zu arbeiten. Und, Herr Müller, was soll ich Ihnen sagen: Danach stand für mich fest, dass ich auf jeden Fall etwas mit Kindern und Jugendlichen machen möchte. Verstehen Sie das, Herr Müller?"

Vorstellungsgespräch: total übertriebene Ausführungen
Auch wenn Sie Ihrem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber glaubhaft darlegen möchten, dass Sie eine zuverlässige, leistungsfähige Mitarbeiterin sind, so ist dies jedoch kein Grund, maßlos zu übertreiben und hiermit erst recht unglaubwürdige Aussagen zu treffen. Negativ-Beispiele hierfür wären:

  • Auf die Frage des Personalchefs an eine alleinerziehende Mutter, ob denn auch die Kinderbetreuung sichergestellt ist, wenn die Kinder einmal überraschend erkranken: "Meine Kinder waren noch nie/werden nie krank!"
  • "Ich habe noch nie einen Fehler gemacht!" Mit dieser Aussage beweisen Sie eher mangelnde Reflexionsfähigkeit und eventuell auch eine Tendenz, Ihre Fehler anderen in die Schuhe schieben zu wollen. Auch sehr gute Arbeitnehmer machen einmal Fehler, dies ist absolut menschlich. Der Personaler würde sich jedoch wundern, wenn er die o. a. Antwort bekäme und diesen Bewerber nicht in die engere Auswahl für die zu besetzende Stelle nehmen.
  • Rumgedruckse bei der Frage nach Ihren besonderen Stärken und Schwächen. Wenn Sie als Bewerberin "Schuhe" oder "Gutaussehende Männer" als Schwäche nennen, bedeutet dies direkt das Aus, denn mit Schwächen sind in diesem Fall nicht Vorlieben gemeint, sondern Macken und Marotten, die jeder Mensch hat.

Es ist absolut kein Problem, eine menschliche Schwäche zu nennen – sofern es sich nicht gerade um ein Geständnis handelt, dass der Bewerber schon mal gerne seine Kollegen bestiehlt. Wenn Sie unter dem Punkt "Stärken" nichts Besonderes nennen können wie etwa Konfliktfähigkeit oder eine zügige, aber dennoch sorgfältige Arbeitsweise (natürlich mit Beispielen belegen!), sondern Ihre Erfolge stets als glücklichen Zufall deklarieren, bedeutet dies auch das Aus, da sich der Personaler u. U. fragt, wie es um Ihre Konfliktfähigkeit gegenüber unangenehmen Kunden und Kollegen bestellt ist. Kein Arbeitnehmer wird wegen seiner übertriebenen Bescheidenheit eingestellt.