Dinge, die auf keinen Fall ins Bewerbungsschreiben gehören

Häufig werden bei Bewerbungsschreiben Aspekte aufgenommen, die überflüssig sind, sodass der Schreiber hierdurch wichtiges Potential verschwendet. Welche Dinge nicht ins Anschreiben gehören, lesen Sie hier.

Viele Verfasser von Bewerbungsschreiben machen den Fehler und erläutern haarklein, warum sie die Stelle wechseln möchten – egal, ob schlechte Bezahlung, mieses Betriebsklima, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten im derzeitigen Unternehmen oder (drohende) Arbeitslosigkeit. Mit negativen Äußerungen über den derzeitigen Arbeitgebern macht sich der Kandidat fast sofort für das neue Unternehmen uninteressant, zumal sich dem Leser die Frage aufdrängt, ob der Bewerber nicht irgendwann genauso schlecht über die Firma redet, wenn er diese wieder verlässt. Schon alleine durch die Zusendung von Bewerbungsunterlagen macht der Kandidat deutlich, dass er die Stelle wechseln und/oder sich beruflich neu orientieren möchte – warum, ist an dieser Stelle zweitrangig.

Bewerbungsschreiben: Betriebsschließung und Restrukturierungsmaßnahmen
Wenn Ihr Arbeitsplatz im Zuge einer Betriebsschließung oder im Rahmen von innerbetrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen entfällt, können Sie dies erwähnen – zwingend ist es aber auch in diesem Fall nicht. Ein kurzer Hinweis hierzu im Lebenslauf reicht vollkommen aus, beispielsweise in der Form:

seit 11/2001 Vorstandsassistentin bei der XY Lebensmittel AG (Betriebsschließung zum 31.12.2010)

Falls Sie sich entscheiden, doch im Anschreiben darauf hinzuweisen, dass Ihr Arbeitsplatz durch Schließung oder Restrukturierung wegfällt, ist es jedoch wichtig, dies nicht als alleinigen Grund für Ihre Bewerbung zu nennen. Ein Negativ-Beispiel hierfür ist:

Da mein Arbeitgeber seinen Betrieb zum 31. Dezember 2010 schließt und mein Arbeitsplatz somit entfällt, suche ich für die Zeit ab 1. Januar 2011 eine entwicklungsfähige Position.

Sinnvoller ist es, stattdessen darauf hinzuweisen, was die neue Position und das Unternehmen für Sie interessant macht:

  • Es reizt mich, für ein renommiertes Einzelhandelsunternehmen tätig zu werden, dessen Produkte ich als Kundin sehr schätze.
  • Gerne möchte ich mein umfangreiches Fachwissen in einer Bank einsetzen, deren sozialökologische Ausrichtung auch meinen Werten entspricht.
  • Da es mich sehr reizt, mein kaufmännisches Wissen mit dem sozialen Gedanken zu verbinden, biete ich Ihnen zum 1. Oktober 2010 meine tatkräftige Mitarbeit an.

Auch Hinweise wie „Ihre Stellenausschreibung hat mich besonders angesprochen, weil ich dort meine Fähigkeiten und Interessen optimal einbringen kann.“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine Restrukturierung bzw. Betriebsschließung sind nicht optimal. Dies wirkt eher so, als wenn Sie aufgrund drohender Arbeitslosigkeit einfach nur in Ihrer bisherigen Branche bleiben möchten, egal in welcher Firma.

Bewerbungsschreiben: Die Aneinanderreihung von Floskeln und Selbstverständlichkeiten
Wenn in der Stellenausschreibung nach speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten gefragt ist (EDV, Sprachkenntnisse), sollten Sie diese in jedem Fall erwähnen. Oft werden auch Hinweise zu den gewünschten Soft Skills des zukünftigen Stelleninhabers in der Annonce gegeben. Hüten Sie sich jedoch davor, diese papageienartig zu wiederholen oder vermeintlich gefragte Eigenschaften und Selbstverständlichkeiten aneinanderzureihen. Dies wird eher als Mangel an Kreativität und Eigeninitiative ausgelegt und somit erscheint der Bewerber ungeeignet für die Neubesetzung der Stelle. Einige Negativ-Beispiele für die Verwendung von Floskeln und Selbstverständlichkeiten sind:

  • Ich bin flexibel, belastbar und neuen Herausforderungen gegenüber aufgeschlossen.
  • Ich bin zuverlässig und kann Prioritäten setzen.
  • Es gelingt mir stets, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden.

  • Eine hohe Termintreue zeichnet mich aus.

  • Besonders wichtig ist mir eine kontinuierliche fachliche und persönliche Weiterentwicklung.

  • Ich verfüge über gute Umgangsformen.

  • Ich bin bereit, mich in neue Sachverhalte mit Engagement einzuarbeiten.

Diese Liste umfasst alle Eigenschaften, die normalerweise bei einem Arbeitnehmer vorausgesetzt werden – Zuverlässigkeit, Flexibilität, Stressresistenz, Lern- und Weiterbildungsbereitschaft, gutes Benehmen, Pünktlichkeit und die Fähigkeit, verschiedene Aufgaben nach deren Dringlichkeit zu priorisieren. Aus diesem Grunde ist es überflüssig, diese Dinge nochmals im Anschreiben zu erwähnen. Besser ist es, Beispiele für eine bestimmte Eigenschaft zu nennen, z. B.:

  • Meine Flexibilität habe ich während meines dreijährigen berufsbegleitenden Studiums unter Beweis gestellt.
  • Frühere Arbeitgeber haben mir immer wieder meine besonders zuverlässige Art bescheinigt. Dann sollten entsprechende Hinweise hierzu jedoch tatsächlich in den Arbeitszeugnissen vorhanden sein, denn sonst wirkt ein solcher Satz schnell unglaubwürdig! Dies gilt analog auch für andere Aspekte, die Sie auf der Grundlage früherer Arbeitsverhältnisse betonen.

Bewerbungsschreiben: sonstige No-Gos
Hierzu gehören neben unpassenden Ausdrucksweisen wie etwa positive Neugier, hip, stylish u. ä. auch die Abgabe von Versicherungen und Versprechungen wie etwa:

  • Seien Sie versichert, dass ich mein Bestes geben werde!
  • Im letzten Jahr war ich häufiger krank, aber ich versichere Ihnen, dass dies bei Ihnen nie wieder vorkommen wird.
  • Ich bin überzeugt davon, der/die Richtige für die Besetzung der Stelle zu sein.

Auch eine Anhäufung von Rechtschreib-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehlern stößt den meisten Arbeitgebern beim Lesen einer Bewerbung sauer auf.