Die Einschaltung von privaten Arbeitsvermittlern bei der Stellensuche

Viele Arbeitslose schalten zusätzlich zu ihren Eigenbemühungen bei der Arbeitssuche einen privaten Arbeitsvermittler ein. Was hierbei zu beachten ist, um keine böse Überraschung zu erleben, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Private Arbeitsvermittler können sowohl über einen Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit als auch von Selbstzahlern finanziert werden, wobei die Kosten hier recht unterschiedlich sind.

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Wie funktioniert die private Arbeitsvermittlung

Die Spanne für Selbstzahler reicht beim Erfolgshonorar von 50 EUR bis hin zu 3.000 EUR und ist somit meist nur für finanziell gut situierte Arbeitssuchende erschwinglich. Wird der private Arbeitsvermittler im Erfolgsfall über einen Vermittlungsgutschein honoriert, entstehen dem Arbeitnehmer keine Kosten.

Entsprechende Vereinbarungen, dass der Arbeitnehmer eine Zahlung an den Vermittler leisten muss im Erfolgsfall, bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung etc. in privatrechtlichen Verträgen zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitsvermittler sind nichtig, worauf die Bundesagentur auch in ihren Merkblättern zum Vermittlungsgutschein hinweist.

Wenn Sie sich einen Vermittlungsgutschein ausstellen lassen, gilt es einiges zu beachten

Je nachdem, ob Sie lediglich Arbeit in der Region suchen, in der Sie ansässig sind oder sogar bundesweit, ist der Vermittlungsgutschein entsprechend durch den Sachbearbeiter der Arbeitsagentur anzupassen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht nur private Arbeitsvermittler in Ihrer Region einschalten, sondern auch Dienstleister, die in anderen Bundesländern ihren Sitz haben, aber überregional Stellen anbieten.

Es findet sich dann ein entsprechender Passus im Vermittlungsgutschein, in welcher Region der Arbeitnehmer tätig werden soll/möchte und in welcher Region der Arbeitsvermittler seinen Sitz hat. Oft bietet es sich an, nicht nur regional tätige Arbeitsvermittler einzuschalten, sondern den Vermittlungsgutschein für Dienstleister im gesamten Bundesgebiet ausstellen zu lassen.

In der Regel wird das Erfolgshonorar für den privaten Vermittler durch die Agentur für Arbeit in zwei Raten gezahlt. Die erste Rate wird fällig, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgenommen hat, die zweite erst, wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Monate im gleichen Unternehmen beschäftigt ist. Hierdurch soll vermieden werden, dass der private Arbeitsvermittler lediglich kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt, die ihm zwar das Honorar einbringen, für den Arbeitssuchenden selbst aber in die Sackgasse führen.  

Des Weiteren erhält der Vermittlungsgutschein Angaben dazu, wie lange er in Ihrem Fall gültig ist.

Gespräch mit Arbeitsvermittler: Händigen Sie zunächst nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheins aus!

Das Original des Vermittlungsgutscheins erhält im Erfolgsfall der private Arbeitsvermittler, der Sie erfolgreich in eine Beschäftigung vermittelt hat. Um den einzelnen Arbeitsvermittlern nachzuweisen, dass Sie über einen gültigen Vermittlungsgutschein verfügen, reichen Sie zunächst nur eine Kopie ein, denn wenn Sie das Original aus der Hand geben, ohne vermittelt zu sein, nehmen Sie sich dadurch die Chance, auch noch andere private Arbeitsvermittler einschalten zu können.  

Hierauf weist der zuständige Sachbearbeiter der Arbeitsagentur Sie bei der Aushändigung des Vermittlungsgutscheins normalerweise hin. Sollte sich also ein privater Arbeitsvermittler mit der Praxis, zunächst eine Kopie zu bekommen, nicht einverstanden zeigen und auf das Original bestehen, obwohl er Sie noch nicht vermittelt hat bzw. noch nicht einmal für Sie tätig geworden ist, ist von einem unseriösen Unternehmen auszugehen.

Seriöse, private Arbeitsvermittler sagen nämlich in der Regel von sich aus, dass ihnen die Kopie zunächst ausreicht und sie erst im Erfolgsfall das Original benötigen.

Erfahrungen mit privaten Arbeitsvermittlern generell

Die Erwartungshaltung in die privaten Arbeitsvermittler nach Aufhebung des Vermittlungsmonopols durch die Arbeitsagenturen im Jahr 1994 hat sich nach bisherigen Erfahrungen nicht bestätigt, d. h. der Prozentsatz derjenigen, die tatsächlich in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis vermittelt wurden, ist nicht besonders hoch.

Manche haben gute Erfahrungen mit privaten Arbeitsvermittlern gemacht – wobei es meist diejenigen sind, die hierüber einen dauerhaften Arbeitsplatz gefunden haben – andere wiederum beklagen sich eher, dass manche Agenturen ihnen zwar das Blaue vom Himmel versprochen haben, aber letzten Endes überhaupt nicht für sie tätig geworden sind.