von Alexandra Döll, veröffentlicht in Bewerbungen
Natürlich kann es immer wieder vorkommen, dass Sie zwar zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, der Arbeitgeber sich jedoch für einen ihrer Mitbewerber(innen) entschieden hat und sich dies später für das Unternehmen als Fehlentscheidung erweist, sodass die Firma erneut auf der Suche nach geeignetem Ersatz ist, möglicherweise auch unter denjenigen Kandidaten, die bereits zu einem Vorstellungsgespräch gekommen sind.
Oft ist das regelmäßige Erscheinen von ein und derselben Anzeige in kurzen Zeitabständen jedoch lediglich ein Indiz für ein fingiertes Stellenangebot. Das heißt, die Position ist auch nach der ersten Ausschreibung nicht besetzt worden, zumal es die Stelle an sich gar nicht gibt.
Wann eine erneute Bewerbung keinen Sinn macht
Haben Sie aufgrund Ihrer Bewerbung eine Absage erhalten und sind noch nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, um dort von ihren persönlichen und fachlichen Fähigkeiten überzeugen zu können, macht eine erneute Bewerbung auf die Position keinen Sinn, da Sie schon im Rahmen des ersten Bewerbungsverfahrens offensichtlich nicht zu den für das Unternehmen interessanten Kandidaten gehört haben, was natürlich nicht zwingend an Ihrer Eignung für die zu besetzende Stelle liegen muss.
Die Praxis hat gezeigt, dass Bewerber, die eine Absage auf ihre erste Bewerbung erhielten, auch auf die zweite Bewerbung eine Absage erhielten, auch wenn sie vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner telefoniert hatten, um die Chancen ihrer erneuten Bewerbung vorher auszuloten. Meist wurde den Kandidaten zwar freundlich mitgeteilt, dass sie sich gerne erneut bewerben könnten, aber dennoch ist es im Anschluss an die zweite Bewerbung noch nicht einmal zu einer Einladung zu einem Gespräch gekommen.
Erneute Bewerbung nach Absage: Eindruck beim Arbeitgeber
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